BESCHLUSS 6 . Dezember Strafsache Totschlags 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 6 . Dezember beschlossen : Angeklagte hat Kosten eingelegten rechtswirksam zurückgenommenen Revision Urteil Landgerichts 29 . April tragen § Abs. . Angeklagten waren Nebenklägerin Rechtsmittel entstandenen notwendigen Auslagen aufzuerlegen ; Rechtsmittel Nebenklägerin war ebenfalls erfolglos auch dort hatte Entscheidung § Abs. Satz StPO unterbleiben vgl. Beschluss 14 . Januar Abs. Satz Auslagenerstattung ; Gieg 7 . Aufl . . . Krehl ECLI : :