You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

367 lines
2.9 KiB

BESCHLUSS
9
.
April
Strafsache
schwerer
räuberischer
Erpressung
u.a.
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Ziffer
.
Antrag
Anhörung
Beschwerdeführers
9
.
April
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
30
.
Juni
Schuldspruch
geändert
Angeklagte
besonders
schweren
räuberischen
Erpressung
Tateinheit
gefährlicher
Körperverletzung
schuldig
ist
Strafausspruch
ergänzt
Angeklagte
Auflösung
Wegfall
Gesamtgeldstrafe
Strafbefehl
Amtsgerichts
10
.
Februar
Js
Einbeziehung
Einzelstrafen
Strafbefehl
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahr
Monaten
verurteilt
ist
zugehörigen
Feststellungen
aufgehoben
Landgericht
Strafaussetzung
Bewährung
abgesehen
hat
.
2
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
3
.
weiter
gehende
Revision
Angeklagten
wird
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
schwerer
räuberischer
Erpressung
Tateinheit
gefährlicher
Körperverletzung
"
Einbeziehung
Strafe
Strafbefehl
Amtsgerichts
Az
:
Js
58/14
"
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahr
Monaten
verurteilt
.
Hiergegen
richtet
Sachrüge
gestützte
Revision
Angeklagten
.
Rechtsmittel
führt
Änderung
Klarstellung
Ausspruchs
Gesamtfreiheitsstrafe
Aufhebung
Urteils
Strafaussetzung
Bewährung
abgelehnt
wurde
.
Feststellungen
Landgerichts
überfiel
Angeklagte
2
.
Dezember
Gaststättenbesuch
Zeugen
Euro
Geldspielautomaten
gewonnen
hatte
Nachhauseweg
befand
.
Angeklagte
bedrohte
Geschädigten
Spielzeugpistole
ließ
Geld
aushändigen
.
schlug
Angeklagte
Geschädigten
Pistolenknauf
Kopf
Platzwunde
erlitt
.
Landgericht
hat
Tat
schwere
räuberische
Erpressung
Sinne
§
§
Abs.
Nr.
Tateinheit
gefährlicher
Körperverletzung
§
Abs.
Nr.
StGB
gewertet
.
II
.
1
.
Senat
ändert
Schuldspruch
so
Entscheidungsformel
ersichtlich
ist
.
Einsatz
gefährlichen
Werkzeugs
§
Abs.
Nr.
StGB
stellt
hier
auch
Verwendung
Sinne
§
Abs.
Nr.
StGB
.
Sinne
Vorschrift
verwendet
ist
gefährliche
Werkzeug
auch
noch
Vollendung
Tat
hier
jedenfalls
noch
beendet
ist
vgl.
Fischer
StGB
62
.
Aufl
.
.
.
Abs.
steht
Änderung
Schuldspruchs
Senat
Angeklagte
anders
geschehen
hätte
verteidigen
können
.
2
.
Revision
ist
unbegründet
Sinne
§
Abs.
Strafzumessung
richtet
.
Gesamtstrafenbildung
ist
nur
Klarstellung
geboten
Einzelgeldstrafen
Strafbefehl
Amtsgerichts
10
.
Februar
Auflösung
Wegfall
dort
gebildeten
Gesamtgeldstrafe
Gesamtfreiheitsstrafe
einbezogen
sind
.
3
.
Versagung
Strafaussetzung
Bewährung
hat
Bestand
.
Abs.
Verbindung
Abs.
StGB
ermöglicht
Gericht
Vorliegen
günstigen
Sozialprognose
besonderer
Tat
Persönlichkeit
Angeklagten
liegender
Umstände
auch
Vollstreckung
Freiheitsstrafe
bis
zu
Jahren
Bewährung
auszusetzen
.
sind
Voraussetzungen
§
Abs.
stets
vorrangig
prüfen
.
gilt
schon
§
Abs.
berücksichtigenden
Faktoren
auch
gehören
schon
Prognose
Abs.
Belang
sind
vgl.
Beschluss
10
Juli
.
Senat
kann
ausschließen
Versagung
Strafaussetzung
Rechtsfehler
beruht
.
Krehl