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2.1 KiB

BESCHLUSS
3
November
Strafsache
unerlaubten
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
u.a.
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
3
November
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
25
.
Mai
Schuldspruch
Strafausspruch
Ziffer
dahingehend
klargestellt
Angeklagte
1
.
Mai
begangenen
Taten
Betäubungsmitteln
Einbeziehung
Verurteilung
Amtsgerichts
26
November
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahr
verurteilt
ist
Einzelgeldstrafen
Verurteilungen
Amtsgerichts
2
.
Mai
1
.
Oktober
gebildete
Gesamtgeldstrafe
Tagessätzen
bestehen
bleibt
Ziffer
dahingehend
klargestellt
Angeklagte
Fällen
Handeltreibens
Betäubungsmitteln
Fall
Handeltreibens
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
verurteilt
ist
dahingehend
ergänzt
g
Haschisch
eingezogen
werden
.
2
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
3
.
Angeklagte
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
unerlaubten
Betäubungsmitteln
Fällen
Fall
geringer
Menge
Gesamtfreiheitsstrafen
Höhe
Jahr
Jahr
Monaten
verurteilt
.
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahr
hat
Vorverurteilung
Amtsgerichts
26
November
uneidlicher
Falschaussage
Freiheitsstrafe
Monaten
einbezogen
.
hat
Verurteilungen
Angeklagten
Gesamtgeldstrafen
Urteilen
Amtsgerichts
2
.
Mai
1.Oktober
Gesamtgeldstrafe
zusammengezogen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahr
bestehen
lassen
.
Weiterhin
hat
"
sichergestellten
Betäubungsmittel
"
eingezogen
Betäubungsmittelgeschäften
Angeklagten
stammenden
Geldbetrag
Höhe
verfallen
erklärt
.
Urteil
gerichtete
allgemeinen
Sachrüge
begründete
Revision
Angeklagten
führt
Klarstellung
Urteilsformel
übrigen
ist
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
Senat
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
mißverständliche
Urteilsformel
Ziffern
klargestellt
.
Desweiteren
hat
Gründen
ergebende
Art
Menge
sichergestellten
Einziehung
unterliegenden
Rauschgifts
Tenor
aufgenommen
.
Rauschgift
sichergestellt
wurde
Gegenstand
Anklage
umfaßten
Gericht
festgestellten
Tat
geworden
ist
kam
ziehung
Betracht
vgl.
u.a.
NStZ
439
;
Beschluß
Senats
28
Juli
.
Korrektur
Urteils
bedeutet
Erfolg
Rechtsmittels
Sinne
§
Abs.
.
Detter
Otten
Roggenbuck