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72 lines
643 B

BESCHLUSS
9
November
Strafsache
besonders
schweren
Raubes
u.a.
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
9
November
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
10
.
Februar
wird
Maßgabe
Angeklagte
Fall
Urteilsgründe
schweren
Raubs
Tateinheit
vorsätzlicher
Körperverletzung
schweren
räuberischen
Erpressung
Tateinheit
vorsätzlicher
Körperverletzung
schuldig
ist
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Krehl
ECLI
:
:
Grube