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69 lines
584 B

BESCHLUSS
30
.
Juni
Strafsache
Vergewaltigung
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
30
.
Juni
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
3
.
Februar
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
.
wird
klargestellt
Angeklagten
verhängte
Gesamtstrafe
Bewährungsauflage
Beschluss
6
.
März
erbrachte
Ableistung
gemeinnütziger
Arbeit
Höhe
Tag
anzurechnen
ist
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Krehl