BESCHLUSS 30 . Juni Strafsache Vergewaltigung 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 30 . Juni gemäß § Abs. beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 3 . Februar wird unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigung Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat . wird klargestellt Angeklagten verhängte Gesamtstrafe Bewährungsauflage Beschluss 6 . März erbrachte Ableistung gemeinnütziger Arbeit Höhe Tag anzurechnen ist . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Krehl