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116 lines
938 B

BESCHLUSS
3
.
September
Strafsache
1
.
2
.
3
.
bzgl.
Angekl
.
1
.
:
Totschlags
bzgl.
Angekl
.
2
.
3
.
:
Beihilfe
versuchten
Totschlag
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführer
3
.
September
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revisionen
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
20
.
Dezember
werden
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigungen
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
.
Zwar
hat
Tatrichter
Angeklagten
S.
nung
Voraussetzungen
§
Abs.
StGB
Entscheidung
Bundesverfassungsgerichts
.
unzutreffenden
Maßstab
angelegt
.
Sachzusammenhang
Urteilsgründe
ergibt
jedoch
Angeklagten
hinreichend
konkrete
Aussicht
Behandlungserfolges
besteht
.
Angeklagten
S.
haben
Kosten
Rechtsmittel
Nebenklägern
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
wird
abgesehen
Angeklagten
Kosten
Auslagen
Revisionsverfahrens
aufzuerlegen
.
Rothfuß
Roggenbuck