You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

102 lines
819 B

BESCHLUSS
17
.
Mai
Strafsache
Vergewaltigung
u.a.
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
17
.
Mai
beschlossen
:
Nebenklägerin
wird
Revisionsinstanz
Beistand
bestellt
.
Gründe
:
Nebenklägerin
hat
beantragt
auch
Revisionsverfahren
Prozeßkostenhilfe
bewilligen
Rechtsanwältin
beizuordnen
.
Antrag
ist
dann
weitestgehende
Wirkung
zukommt
Rechtsgedanke
§
Antrag
Bestellung
Beistands
auszulegen
;
erweist
Auslegung
auch
begründet
gesetzlichen
Voraussetzungen
Bestellung
Beistands
erfüllt
sind
§
§
Abs.
Nr.
.
beantragte
Entscheidung
würde
zwar
erübrigen
bereits
Landgericht
Revisionsverfahren
fortwirkende
Beistandsbestellung
vorgenommen
hätte
.
ist
jedoch
Fall
;
Landgericht
hat
benklägerin
vielmehr
Beschluß
5
.
Oktober
nur
Prozeßkostenhilfe
erste
Instanz
bewilligt
vgl.
.
10
.
Januar
.
Detter
Otten
Rothfuß