You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

492 lines
4.1 KiB

BESCHLUSS
27
.
Juni
Strafsache
Betruges
hier
:
Antrag
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
ECLI
:
:
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
27
.
Juni
gemäß
beschlossen
:
Antrag
Angeklagten
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
Versäumung
Frist
Begründung
Revision
Urteil
Landgerichts
20
.
April
wird
Kosten
unzulässig
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Urteil
20
.
April
Betruges
Fällen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
Urteilsverkündung
wurde
Angeklagten
Rechtsmittelbelehrung
erteilt
auch
Frist
Revisionsbegründung
äußerte
.
Angeklagte
legte
Schriftsätze
Verteidiger
B.
Revision
.
Urteil
wurde
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt
2
.
8
.
September
zugestellt
.
Revisionsbegründung
bisher
eingegangen
war
hat
Landgericht
Beschluss
31
.
Oktober
Rechtsanwalt
8
November
zugestellt
wurde
Revision
Angeklagten
unzulässig
verworfen
.
15
November
eingegangenen
Schriftsatz
hat
Angeklagten
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
beantragt
Rechtsmittel
begründet
.
hat
vorgetragen
anwaltlich
versichert
Protokoll
Hauptverhandlung
sei
zugestellt
worden
.
Habe
verschiedenen
Verteidiger
Tatsacheninstanz
durchgehend
Hauptverhandlung
teilgenommen
sei
Angeklagten
schon
Amts
Versäumung
Revisionsbegründungsfrist
Wiedereinsetzung
gewähren
auch
nur
Verteidiger
zugestellt
worden
sei
.
Jedenfalls
treffe
Angeklagten
Verschulden
Fristversäumung
.
habe
mehrfach
Rechtsanwalt
Fristen
erkundigt
.
klagte
habe
Erklärung
vertrauen
dürfen
Revisionsbegründungsfrist
beginne
erst
Zustellung
Hauptverhandlungsprotokolls
.
II
.
Antrag
Angeklagten
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
ist
unzulässig
.
1
.
folgt
zwar
bereits
Revisionsverwerfungsbeschluss
Landgerichts
gemäß
§
Abs.
Angeklagten
gesondert
angegriffen
wurde
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
kann
auch
unabhängig
Revisionsverwerfungsbeschluss
beantragt
werden
Wiedereinsetzung
führt
dann
gegebenenfalls
Durchbrechung
Rechtskraft
vgl.
Beschluss
4
Juli
f.
;
Beschluss
21
.
Dezember
BGHSt
.
Jedoch
leidet
Wiedereinsetzungsantrag
Angeklagten
Mängeln
Tatsachenvortrag
Glaubhaftmachung
Sinne
§
Abs.
Satz
.
2
.
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
ist
gewähren
Verschulden
verhindert
war
Frist
einzuhalten
§
Satz
.
Antrag
ist
Woche
Wegfall
Hindernisses
stellen
.
Wochenfrist
muss
Antragsteller
auch
Angaben
Wiedereinsetzungsgrund
machen
.
erforderlichen
Angaben
sind
ebenso
Glaubhaftmachung
Voraussetzung
Zulässigkeit
Antrags
vgl.
Beschluss
14
.
Januar
NStZ-RR
.
Wiedereinsetzungsantrag
muss
konkreter
Behauptung
Tatsachen
so
vollständig
begründet
werden
unverschuldete
Verhinderung
Antragstellers
entnommen
werden
kann
vgl.
LR/Graalmann-Scherer
27
.
Aufl
.
.
.
fehlt
hier
.
Formfehler
Zustellung
Hauptverhandlungsprotokolls
Verteidigern
ergibt
Wiedereinsetzungsgrund
.
gibt
nur
Rechtsmittel
Angeklagten
Revisionsbegründungsfrist
vorliegenden
Fall
bereits
ersten
Urteilszustellung
hier
Rechtsanwalt
2
.
August
beginnt
2
.
September
endete
.
5
.
September
angeordnete
8
.
September
bewirkte
Urteilszustellung
Rechtsanwalt
wurde
dann
bereits
abgelaufene
Revisionsbegründungsfrist
wieder
neu
eröffnet
erst
Fristablauf
bewirkte
Doppelzustellungen
gilt
Abs.
vgl.
Beschluss
30
Juli
BGHSt
.
Zustellungen
Rechtsanwalt
kommt
.
anwaltliches
Verschulden
Versäumung
Frist
hat
Angeklagte
zurechnen
lassen
.
Jedoch
ergibt
Vorbringen
Sachverhalt
Vorliegen
Angeklagte
eigenes
Verschulden
Wahrnehmung
Frist
gehindert
war
.
kannte
Rechtsmittelbelehrungen
Revisionsbegründungsfrist
.
Abreden
Rechtsanwalt
Durchführung
Revisionsverfahrens
getroffen
hat
ebenfalls
Revision
eingelegt
hat
ist
dargetan
.
Auch
Gespräche
Rechtsanwalt
schutzwürdiges
Vertrauen
Angeklagten
Auskünfte
ergeben
soll
sind
näher
mitgeteilt
worden
.
Angeklagte
Fristablauf
etwa
erst
mehrfach
Rechtsanwalt
einzuhaltenden
Fristen
Beginn
Ablauf
erkundigt
hat
ist
Antragsvorbringen
entnehmen
.
ist
Übrigen
auch
Antrags
Generalbundesanwalts
Wiedereinsetzungsantrag
verwerfen
nachgereichten
Schriftsatz
17
.
Mai
erläutert
worden
.
Angeklagte
tatsächlich
unzutreffende
Behauptung
Rechtsanwalt
vertraut
hat
Frist
gründung
werde
erst
ordnungsgemäßer
Zustellung
lungsprotokolls
Lauf
gesetzt
hat
Angeklagte
behauptet
.
hat
nur
Meinung
geäußert
habe
vertrauen
dürfen
.
genügt
.
Grube