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477 lines
4.4 KiB

BESCHLUSS
20
.
Mai
Strafsache
versuchter
räuberischer
Erpressung
u.a.
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
20
.
Mai
gemäß
§
Abs.
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
Urteil
12
November
wird
Verfahren
eingestellt
Angeklagte
versuchter
räuberischer
Erpressung
Angeklagte
suchter
räuberischer
Erpressung
Tateinheit
erpresserischem
Menschenraub
verurteilt
wurden
.
Insoweit
trägt
Staatskasse
Kosten
Verfahrens
Angeklagten
entstandenen
notwendigen
Auslagen
.
2
.
genannte
Urteil
wird
Strafausspruch
folgt
neu
gefaßt
:
Angeklagten
sind
gefährlichen
verletzung
schuldig
.
Angeklagte
wird
heitsstrafe
Jahr
Monaten
Angeklagte
Freiheitsstrafe
Jahr
Monaten
verurteilt
.
Angeklagten
wird
Vollstreckung
Freiheitsstrafe
Bewährung
ausgesetzt
.
3
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
verbleibenden
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
versuchter
scher
Erpressung
gefährlicher
Körperverletzung
Mitangeklagten
versuchter
räuberischer
Erpressung
Tateinheit
erpresserischem
Menschenraub
gefährlicher
Körperverletzung
jeweils
Gesamtfreiheitsstrafen
Jahren
verurteilt
.
Angeklagten
wurde
Vollstreckung
Strafe
Bewährung
ausgesetzt
.
Angeklagte
rügt
Revision
Verletzung
materiellen
Rechts
beanstandet
insbesondere
Verurteilung
versuchter
räuberischer
Erpressung
.
Mitangeklagte
Revision
Angeklagten
hat
Rechtsmittel
eingelegt
.
führt
Beschlußformel
sichtlichen
teilweisen
Einstellung
Verfahrens
Änderung
Strafausspruchs
Angeklagte
.
übrigen
ist
Rechtsmittel
offensichtlich
unbegründet
§
Abs.
.
Verurteilung
Angeklagten
versuchter
räuberischer
Erpressung
Nachteil
hat
Bestand
Tat
angeklagt
ist
.
fehlt
notwendigen
Verfahrensvoraussetzung
.
Staatsanwaltschaft
.
Amtsgericht
legt
Angeklagten
gerichteten
Anklage
19
.
Dezember
15
.
August
Uhr
Anwesen
begangene
gemeinschaftlich
Gürtel
Metallschnalle
begangene
gefährliche
Körperverletzung
Nachteil
Last
.
Abschlußverfügung
hat
Staatsanwaltschaft
Anklage
§
Abs.
Tatvorwurf
beschränkt
.
Hauptverhandlung
Amtsgericht
stellte
Strafrichter
Angeklagten
gefährlichen
Körperverletzung
Nachteil
bereits
Anwesen
graben
versucht
hatten
Bruder
Freundin
Hause
begleitete
Herausgabe
50-Cent-Münze
erreichen
.
Amtsgericht
hat
versuchte
räuberische
Erpressung
Mitangeklagten
Tateinheit
erpresserischem
Menschenraub
Nachteil
gewertet
Sache
gemäß
§
Landgericht
verwiesen
.
Verweisungsbeschluß
hat
zwar
Wirkung
Hauptverfahren
eröffnenden
Beschlusses
§
Abs.
Satz
kann
jedoch
notwendige
Anklage
ersetzen
.
fehlt
Anklagevorwurf
gefährlichen
Körperletzung
Nachteil
örtlichen
zeitlichen
Nähe
Vorfälle
verfahrensrechtlich
Tat
ist
versuchte
räuberische
Erpressung
erpresserische
Menschenraub
Nachteil
bilden
natürlicher
Auffassung
einheitlichen
Lebensvorgang
.
Vorgänge
sind
innerlich
derart
miteinander
verknüpft
Schuldgehalt
gefährlichen
Körperverletzung
Umstände
richtig
gewürdigt
werden
kann
Handlungen
geführt
haben
Landgericht
versuchte
räuberische
Erpressung
erpresserischen
Menschenraub
gewertet
hat
.
Aburteilung
verschiedenen
Verfahren
spaltet
einheitlichen
Lebensvorgang
unnatürlich
.
.
vgl.
u.a.
BGHSt
;
.
tätlichen
Angriff
Angeklagten
waren
Tatopfer
versuchten
räuberischen
Erpressung
erpresserischen
Menschenraubs
betroffen
auch
haben
Angeklagten
anfangs
verfolgte
Ziel
50-Cent-Münze
erlangen
mehr
weiterverfolgt
.
Schuldspruchs
Angeklagten
versuchter
räuberischer
Erpressung
Verfahrensvoraussetzung
Anklage
fehlt
ist
Verfahren
insoweit
einzustellen
§
.
Mitangeklagten
fehlt
Verfahrensvoraussetzung
ebenfalls
.
vision
ist
gemäß
§
Angeklagten
erstrecken
vgl.
Meyer-Goßner
48
.
Aufl
.
Rdn
.
f.
.
räuberischer
Erpressung
Tateinheit
erpresserischem
Menschenraub
verurteilt
wurde
.
teilweise
Einstellung
Verfahrens
hat
Folge
Einzelfreiheitsstrafen
erfaßten
Taten
Jahr
Angeklagten
Jahr
Monaten
Angeklagten
jeweiligen
Gesamtfreiheitsstrafen
entfallen
.
verbleibt
Einzelfreiheitsstrafen
gefährliche
Körperverletzung
Jahr
Monaten
Angeklagten
Jahr
naten
Angeklagten
.
Versagung
Strafaussetzung
Bewährung
Angeklagten
hat
ebenfalls
Bestand
schränkung
Schuldspruchs
Vorwurf
gefährlichen
Körperverletzung
Landgericht
rechtsfehlerfrei
begründete
ungünstige
Sozialprognose
Angeklagten
auswirkt
.
Freiheitsstrafe
Angeklagten
bleibt
Bewährung
ausgesetzt
allerdings
wird
Tatrichter
prüfen
haben
bisherigen
Bewährungsbeschluß
Bewenden
haben
kann
.
Rothfuß
Roggenbuck