BESCHLUSS 20 . Mai Strafsache versuchter räuberischer Erpressung u.a. 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts Beschwerdeführers 20 . Mai gemäß § Abs. § Abs. beschlossen : 1 . Revision Angeklagten Urteil 12 November wird Verfahren eingestellt Angeklagte versuchter räuberischer Erpressung Angeklagte suchter räuberischer Erpressung Tateinheit erpresserischem Menschenraub verurteilt wurden . Insoweit trägt Staatskasse Kosten Verfahrens Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen . 2 . genannte Urteil wird Strafausspruch folgt neu gefaßt : Angeklagten sind gefährlichen verletzung schuldig . Angeklagte wird heitsstrafe Jahr Monaten Angeklagte Freiheitsstrafe Jahr Monaten verurteilt . Angeklagten wird Vollstreckung Freiheitsstrafe Bewährung ausgesetzt . 3 . weitergehende Revision wird verworfen . Beschwerdeführer hat verbleibenden Kosten Rechtsmittels tragen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten versuchter scher Erpressung gefährlicher Körperverletzung Mitangeklagten versuchter räuberischer Erpressung Tateinheit erpresserischem Menschenraub gefährlicher Körperverletzung jeweils Gesamtfreiheitsstrafen Jahren verurteilt . Angeklagten wurde Vollstreckung Strafe Bewährung ausgesetzt . Angeklagte rügt Revision Verletzung materiellen Rechts beanstandet insbesondere Verurteilung versuchter räuberischer Erpressung . Mitangeklagte Revision Angeklagten hat Rechtsmittel eingelegt . führt Beschlußformel sichtlichen teilweisen Einstellung Verfahrens Änderung Strafausspruchs Angeklagte . übrigen ist Rechtsmittel offensichtlich unbegründet § Abs. . Verurteilung Angeklagten versuchter räuberischer Erpressung Nachteil hat Bestand Tat angeklagt ist . fehlt notwendigen Verfahrensvoraussetzung . Staatsanwaltschaft . Amtsgericht legt Angeklagten gerichteten Anklage 19 . Dezember 15 . August Uhr Anwesen begangene gemeinschaftlich Gürtel Metallschnalle begangene gefährliche Körperverletzung Nachteil Last . Abschlußverfügung hat Staatsanwaltschaft Anklage § Abs. Tatvorwurf beschränkt . Hauptverhandlung Amtsgericht stellte Strafrichter Angeklagten gefährlichen Körperverletzung Nachteil bereits Anwesen graben versucht hatten Bruder Freundin Hause begleitete Herausgabe 50-Cent-Münze erreichen . Amtsgericht hat versuchte räuberische Erpressung Mitangeklagten Tateinheit erpresserischem Menschenraub Nachteil gewertet Sache gemäß § Landgericht verwiesen . Verweisungsbeschluß hat zwar Wirkung Hauptverfahren eröffnenden Beschlusses § Abs. Satz kann jedoch notwendige Anklage ersetzen . fehlt Anklagevorwurf gefährlichen Körperletzung Nachteil örtlichen zeitlichen Nähe Vorfälle verfahrensrechtlich Tat ist versuchte räuberische Erpressung erpresserische Menschenraub Nachteil bilden natürlicher Auffassung einheitlichen Lebensvorgang . Vorgänge sind innerlich derart miteinander verknüpft Schuldgehalt gefährlichen Körperverletzung Umstände richtig gewürdigt werden kann Handlungen geführt haben Landgericht versuchte räuberische Erpressung erpresserischen Menschenraub gewertet hat . Aburteilung verschiedenen Verfahren spaltet einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich . . vgl. u.a. BGHSt ; . tätlichen Angriff Angeklagten waren Tatopfer versuchten räuberischen Erpressung erpresserischen Menschenraubs betroffen auch haben Angeklagten anfangs verfolgte Ziel 50-Cent-Münze erlangen mehr weiterverfolgt . Schuldspruchs Angeklagten versuchter räuberischer Erpressung Verfahrensvoraussetzung Anklage fehlt ist Verfahren insoweit einzustellen § . Mitangeklagten fehlt Verfahrensvoraussetzung ebenfalls . vision ist gemäß § Angeklagten erstrecken vgl. Meyer-Goßner 48 . Aufl . Rdn . f. . räuberischer Erpressung Tateinheit erpresserischem Menschenraub verurteilt wurde . teilweise Einstellung Verfahrens hat Folge Einzelfreiheitsstrafen erfaßten Taten Jahr Angeklagten Jahr Monaten Angeklagten jeweiligen Gesamtfreiheitsstrafen entfallen . verbleibt Einzelfreiheitsstrafen gefährliche Körperverletzung Jahr Monaten Angeklagten Jahr naten Angeklagten . Versagung Strafaussetzung Bewährung Angeklagten hat ebenfalls Bestand schränkung Schuldspruchs Vorwurf gefährlichen Körperverletzung Landgericht rechtsfehlerfrei begründete ungünstige Sozialprognose Angeklagten auswirkt . Freiheitsstrafe Angeklagten bleibt Bewährung ausgesetzt allerdings wird Tatrichter prüfen haben bisherigen Bewährungsbeschluß Bewenden haben kann . Rothfuß Roggenbuck