You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

135 lines
959 B

BESCHLUSS
AR
30
.
April
Strafvollzugssache
Zugänglichmachen
Gesetzen
u.a.
Az
.
:
Ws
Generalstaatsanwaltschaft
Az
.
:
jeweils
Landgericht
Az
.
:
jeweils
Oberlandesgericht
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
30
.
April
beschlossen
:
1
.
Gegenvorstellung
Beschluss
Senats
12
.
Februar
wird
zurückgewiesen
.
2
.
Antrag
Aktenkopie
wird
abgelehnt
.
Gründe
:
1
.
Gegenvorstellung
1
.
März
gibt
Senat
Möglichkeit
Beschluss
12
.
Februar
abzuändern
.
angefochtenen
Beschlüsse
Oberlandesgerichts
sind
gemäß
§
Abs.
Satz
StPO
Beschwerde
entzogen
.
Neuer
Sachvortrag
erfolgte
.
2
.
Beschwerdeführer
beantragte
Aktenkopie
ist
Bundesgerichtshof
Abschluss
Beschwerdeverfahrens
Rückgabe
Akten
Oberlandesgericht
rechtlichen
Gesichtspunkt
zuständig
vgl.
§
Abs.
§
Abs.
Satz
.
Antrag
Senatsheft
beziehen
sollte
besteht
gesondertes
Akteneinsichtsrecht
vgl.
Senat
Beschluss
19
.
Februar
ARs
juris
.
.
3
.
Senat
weist
weitere
Eingaben
Sache
mehr
beantwortet
werden
.