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68 lines
514 B

Bundesgerichtshof
BESCHLUSS
AR
17
.
Januar
Strafsache
Betruges
Az
.
:
VRs
Js
Landgericht
Az
.
:
AR
Generalstaatsanwaltschaft
Az
.
:
Ws
Kammergericht
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
17
.
Januar
beschlossen
:
Beschwerde
Antragstellers
Beschluß
Kammergerichts
11
Juli
Az
.
:
wird
Kosten
unzulässig
verworfen
Beschluß
Beschwerde
angefochten
werden
kann
§
Abs.
Satz
.
Antrag
Beschwerdeführers
Verfahren
Rechtsanwalt
beizuordnen
ist
gegenstandslos
.
Rothfuß