Bundesgerichtshof BESCHLUSS AR 17 . Januar Strafsache Betruges Az . : VRs Js Landgericht Az . : AR Generalstaatsanwaltschaft Az . : Ws Kammergericht 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts Beschwerdeführers 17 . Januar beschlossen : Beschwerde Antragstellers Beschluß Kammergerichts 11 Juli Az . : wird Kosten unzulässig verworfen Beschluß Beschwerde angefochten werden kann § Abs. Satz . Antrag Beschwerdeführers Verfahren Rechtsanwalt beizuordnen ist gegenstandslos . Rothfuß