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73 lines
534 B

BESCHLUSS
AR
24
.
Oktober
Strafsache
Vorenthaltens
Veruntreuens
Az
.
:
Js
Staatsanwaltschaft
Az
.
:
Js
Staatsanwaltschaft
Az
.
:
Ds-55
Js
Js
Amtsgericht
Dorsten
Az
.
:
Ds
Js
Amtsgericht
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
24
.
Oktober
beschlossen
:
Amtsgericht
ist
Untersuchung
Entscheidung
zuständig
.
Gründe
:
Übertragung
Zuständigkeit
Amtsgericht
ist
zweckmäßig
geständigen
Angeklagten
Mutter
kleiner
Kinder
Verfahren
Voraussicht
Zeugen
auskommen
wird
weite
Anreise
Dorsten
ersparen
.
Krehl