BESCHLUSS AR 24 . Oktober Strafsache Vorenthaltens Veruntreuens Az . : Js Staatsanwaltschaft Az . : Js Staatsanwaltschaft Az . : Ds-55 Js Js Amtsgericht Dorsten Az . : Ds Js Amtsgericht 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts 24 . Oktober beschlossen : Amtsgericht ist Untersuchung Entscheidung zuständig . Gründe : Übertragung Zuständigkeit Amtsgericht ist zweckmäßig geständigen Angeklagten Mutter kleiner Kinder Verfahren Voraussicht Zeugen auskommen wird weite Anreise Dorsten ersparen . Krehl