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152 lines
1.3 KiB

BESCHLUSS
AR
13
.
Dezember
Strafsache
versuchter
Nötigung
Az
.
:
Ds
Js
Amtsgericht
Az
.
:
Amtsgericht
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
13
.
Dezember
beschlossen
:
Abgabebeschluß
Amtsgerichts
31
.
Mai
wird
aufgehoben
.
Zuständig
Bewährungsaufsicht
nachträglichen
Entscheidungen
Aussetzung
Verhängung
Jugendstrafe
Bewährung
beziehen
ist
Jugendrichter
Amtsgericht
.
Gründe
:
Amtsgericht
hat
Urteil
4
.
April
Entscheidung
Verhängung
Jugendstrafe
Dauer
Jahren
Bewährung
ausgesetzt
.
Verurteilte
Willich
verzogen
war
hat
Bewährungsüberwachung
Amtsgericht
Willich
richtig
:
Amtsgericht
Willich
zuständige
Amtsgericht
übertragen
.
Amtsgericht
lehnt
Übernahme
.
Verfahren
Aussetzung
Verhängung
Jugendstrafe
kommt
Übertragung
Bewährungsüberwachung
§
Betracht
Überwachung
§
Abs.
nachträglichen
Entscheidungen
Bewährungsaussetzung
beziehen
lediglich
§
Abs.
Satz
jedoch
Bestimmung
§
Abs.
Satz
verweist
Möglichkeit
gung
erkennende
Gericht
geregelt
ist
.
Strafvollstreckung
Erwachsene
§
Abs.
obliegt
auch
Bewährungsüberwachung
nachträglichen
Entscheidungen
zuständigen
Gericht
.
Bewährungsverstoß
Anlaß
Prüfung
§
erkennenden
Gericht
treffenden
Entscheidung
geben
kann
erscheint
auch
sinnvoll
alleinige
Zuständigkeit
Bewährungsüberwachung
belassen
.
Detter
Otten