BESCHLUSS AR 13 . Dezember Strafsache versuchter Nötigung Az . : Ds Js Amtsgericht Az . : Amtsgericht 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts 13 . Dezember beschlossen : Abgabebeschluß Amtsgerichts 31 . Mai wird aufgehoben . Zuständig Bewährungsaufsicht nachträglichen Entscheidungen Aussetzung Verhängung Jugendstrafe Bewährung beziehen ist Jugendrichter Amtsgericht . Gründe : Amtsgericht hat Urteil 4 . April Entscheidung Verhängung Jugendstrafe Dauer Jahren Bewährung ausgesetzt . Verurteilte Willich verzogen war hat Bewährungsüberwachung Amtsgericht Willich richtig : Amtsgericht Willich zuständige Amtsgericht übertragen . Amtsgericht lehnt Übernahme . Verfahren Aussetzung Verhängung Jugendstrafe kommt Übertragung Bewährungsüberwachung § Betracht Überwachung § Abs. nachträglichen Entscheidungen Bewährungsaussetzung beziehen lediglich § Abs. Satz jedoch Bestimmung § Abs. Satz verweist Möglichkeit gung erkennende Gericht geregelt ist . Strafvollstreckung Erwachsene § Abs. obliegt auch Bewährungsüberwachung nachträglichen Entscheidungen zuständigen Gericht . Bewährungsverstoß Anlaß Prüfung § erkennenden Gericht treffenden Entscheidung geben kann erscheint auch sinnvoll alleinige Zuständigkeit Bewährungsüberwachung belassen . Detter Otten