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287 lines
2.5 KiB

BESCHLUSS
AR
25
.
Mai
Strafvollstreckungssache
Az
.
:
VRs
Js
Staatsanwaltschaft
Az
.
:
Js
Amtsgericht
Az
.
:
Js
Staatsanwaltschaft
Az
.
:
Landgericht
Az
.
:
Bew
Landgericht
Az
.
:
AR
Generalstaatsanwaltschaft
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
25
.
Mai
gemäß
§
beschlossen
:
Zuständig
Entscheidung
Widerruf
Urteil
Amtsgerichts
6
.
Juni
bewilligten
Strafaussetzung
Bewährung
ist
Strafvollstreckungskammer
Landgerichts
.
Gründe
:
Verurteilte
ist
Urteil
Amtsgerichts
6
.
Juni
Bewährung
ausgesetzten
Freiheitsstrafe
verurteilt
worden
.
Urteil
Landgerichts
19
.
Dezember
rechtskräftig
23
.
Mai
ist
Verurteilte
Freiheitsstrafe
Jahren
Unterbringung
Entziehungsanstalt
verurteilt
worden
.
Unterbringung
§
StGB
wurde
22
.
August
W.
Klinik
vollzogen
.
kammer
Landgerichts
Bewährungsüberwachung
Bewährung
Urteil
Amtsgericht
übernommen
hatte
hat
Verurteilten
Beschluß
8
.
Dezember
Unterbringung
entlassen
.
Entscheidung
Staatsanwaltschaft
beantragten
Widerruf
Bewährung
zuvor
zurückgestellt
hatte
hat
getroffen
Verfahren
insoweit
Strafvollstreckungskammer
Landgerichts
abgegeben
.
streckungskammer
Landgerichts
hat
Beschluß
17
.
Januar
unzuständig
erklärt
.
Strafvollstreckungskammer
Landgerichts
hat
Akten
Staatsanwaltschaft
vorgelegt
Herbeiführung
Entscheidung
Bundesgerichtshofs
Zuständigkeit
Bewährungswiderruf
.
Zuständig
ist
Strafvollstreckungskammer
Landgerichts
.
Eintritt
Rechtskraft
Urteils
Landgerichts
23
.
Mai
ging
Untersuchungshaft
Justizvollzugsanstalt
einsitzenden
Verurteilten
Strafhaft
.
wurde
Strafvollstreckungskammer
Landgerichts
Entscheidung
Widerrufsfrage
zuständig
.
ändert
Verurteilte
August
Vollstreckung
Maßregel
§
StGB
Entziehungsanstalt
untergebracht
wurde
Bezirk
Landgerichts
liegt
.
ging
zwar
allgemeine
Zuständigkeit
Nachtragsentscheidungen
Strafvollstreckungskammer
Landgerichts
über
aber
Zuständigkeit
Widerrufsfrage
.
Strafvollstreckungskammer
Landgerichts
war
Frage
vorher
befaßt
hatte
abschließend
befunden
.
Befaßtsein
liegt
Tatsachen
aktenkundig
werden
Entscheidung
rechtfertigen
können
.
war
hier
jedenfalls
Juli
Fall
Zeitpunkt
rechtskräftige
Urteil
Landgerichts
Bewährungsheft
gegeben
wurde
.
ist
unerheblich
rungsheft
Strafvollstreckungskammer
Landgerichts
vorlag
.
Befaßtsein
Strafvollstreckungskammer
genügt
Unterlagen
Gericht
eingehen
Entscheidung
zuständig
sein
kann
8)
.
Unerheblich
ist
auch
Staatsanwaltschaft
erst
Widerrufsantrag
gestellt
hat
Verurteilte
W.
Klinik
befand
Widerrufsfrage
Amts
prüfen
ist
.
Otten
Roggenbuck
Rothfuß