BESCHLUSS AR 25 . Mai Strafvollstreckungssache Az . : VRs Js Staatsanwaltschaft Az . : Js Amtsgericht Az . : Js Staatsanwaltschaft Az . : Landgericht Az . : Bew Landgericht Az . : AR Generalstaatsanwaltschaft 2 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts 25 . Mai gemäß § beschlossen : Zuständig Entscheidung Widerruf Urteil Amtsgerichts 6 . Juni bewilligten Strafaussetzung Bewährung ist Strafvollstreckungskammer Landgerichts . Gründe : Verurteilte ist Urteil Amtsgerichts 6 . Juni Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe verurteilt worden . Urteil Landgerichts 19 . Dezember rechtskräftig 23 . Mai ist Verurteilte Freiheitsstrafe Jahren Unterbringung Entziehungsanstalt verurteilt worden . Unterbringung § StGB wurde 22 . August W. Klinik vollzogen . kammer Landgerichts Bewährungsüberwachung Bewährung Urteil Amtsgericht übernommen hatte hat Verurteilten Beschluß 8 . Dezember Unterbringung entlassen . Entscheidung Staatsanwaltschaft beantragten Widerruf Bewährung zuvor zurückgestellt hatte hat getroffen Verfahren insoweit Strafvollstreckungskammer Landgerichts abgegeben . streckungskammer Landgerichts hat Beschluß 17 . Januar unzuständig erklärt . Strafvollstreckungskammer Landgerichts hat Akten Staatsanwaltschaft vorgelegt Herbeiführung Entscheidung Bundesgerichtshofs Zuständigkeit Bewährungswiderruf . Zuständig ist Strafvollstreckungskammer Landgerichts . Eintritt Rechtskraft Urteils Landgerichts 23 . Mai ging Untersuchungshaft Justizvollzugsanstalt einsitzenden Verurteilten Strafhaft . wurde Strafvollstreckungskammer Landgerichts Entscheidung Widerrufsfrage zuständig . ändert Verurteilte August Vollstreckung Maßregel § StGB Entziehungsanstalt untergebracht wurde Bezirk Landgerichts liegt . ging zwar allgemeine Zuständigkeit Nachtragsentscheidungen Strafvollstreckungskammer Landgerichts über aber Zuständigkeit Widerrufsfrage . Strafvollstreckungskammer Landgerichts war Frage vorher befaßt hatte abschließend befunden . Befaßtsein liegt Tatsachen aktenkundig werden Entscheidung rechtfertigen können . war hier jedenfalls Juli Fall Zeitpunkt rechtskräftige Urteil Landgerichts Bewährungsheft gegeben wurde . ist unerheblich rungsheft Strafvollstreckungskammer Landgerichts vorlag . Befaßtsein Strafvollstreckungskammer genügt Unterlagen Gericht eingehen Entscheidung zuständig sein kann 8) . Unerheblich ist auch Staatsanwaltschaft erst Widerrufsantrag gestellt hat Verurteilte W. Klinik befand Widerrufsfrage Amts prüfen ist . Otten Roggenbuck Rothfuß