You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

94 lines
677 B

BESCHLUSS
AR
5
.
Mai
Bewährungssache
betreffend
Az
.
:
AR
2/00
Amtsgericht
Az
.
:
Js
Amtsgericht
Az
.
:
Amtsgericht
Az
.
:
Amtsgericht
2
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
5
.
Mai
gemäß
§
beschlossen
:
Zuständig
nachträglichen
Entscheidungen
Strafaussetzung
Bewährung
beziehen
ist
Amtsgericht
.
Gründe
:
Abgabe
Gericht
Bezirk
Verurteilte
Wohnsitz
gewöhnlichen
Aufenthalt
hat
ist
bindend
Abs.
Satz
.
Bindung
entfällt
nur
Willkür
.
liegt
hier
.
Fehlen
besonderer
Gründe
Abgabe
Wohnsitzgericht
zweckmäßig
erscheinen
lassen
reicht
Annahme
Willkür
ständige
Rechtsprechung
vgl.
NStZ
ebenso
bevorstehende
Ablauf
.
Detter
Otten
Rothfuß