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378 lines
3.1 KiB

BESCHLUSS
12
.
Juni
Strafsache
schweren
sexuellen
Mißbrauchs
Kindes
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
12
.
Juni
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
Ellwangen
6
November
Strafausspruch
Feststellungen
aufgehoben
.
2
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
3
.
weitergehende
Revision
Angeklagten
wird
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
sexuellen
Mißbrauchs
Kindern
Fällen
schweren
sexuellen
Mißbrauchs
Kindern
Fällen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
Urteil
wendet
Angeklagte
Sachrüge
gestützten
Revision
.
Rechtsmittel
hat
teilweise
Erfolg
.
Überprüfung
Schuldspruchs
läßt
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
erkennen
§
Abs.
;
jedoch
kann
Strafausspruch
Bestand
haben
.
Feststellungen
ist
Ehefrau
Angeklagten
Bekanntwerden
Mißbrauchstaten
Tochter
gemeinsamen
Haus
ausgezogen
hat
Scheidungsantrag
eingereicht
.
geständige
Angeklagte
Taten
selbst
erklären
kann
strebt
Strafhaft
Therapie
Behandlung
sexuellen
Probleme
will
insbesondere
Stieftochter
Schmerzensgeld
etwa
DM
zukommen
lassen
.
Ehefrau
betreibt
derzeit
Angeklagten
Verkauf
gemeinsamen
Hauses
"
.
Schmerzensgeld
soll
Verkaufserlös
gezahlt
werden
.
Strafkammer
hat
Bemühen
Rahmen
Strafzumessung
Gunsten
Angeklagten
gewertet
ist
aber
Vorschrift
§
StGB
eingegangen
S.
8)
.
beanstandet
Revision
Recht
.
§
Nr.
StGB
genügt
ernsthafte
Bemühen
Täters
Wiedergutmachung
Vorschrift
Rahmenbedingung
fordert
Bemühen
gerichtet
sein
muß
Ausgleich
Verletzten
erreichen
Gesetz
Klammerzusatz
"
Täter-Opfer-Ausgleich
"
stichwortartig
charakterisiert
.
Vorschrift
setzt
kommunikativen
Prozeß
Täter
Opfer
umfassenden
Ausgleich
Straftat
verursachten
Folgen
gerichtet
sein
muß
.
einseitige
Wiedergutmachungsbestreben
Versuch
Einbeziehung
Opfers
genügt
.
Nr.
StGB
verlangt
allerdings
"
Wiedergutmachungserfolg
.
Erforderlich
ist
Täter
Bemühen
Ausgleich
Opfer
erreichen
Tat
"
ganz
überwiegenden
Teil
"
wiedergutgemacht
hat
;
ausreichend
ist
aber
auch
Täter
Ziel
ernsthaft
erstrebt
NStZ
29
;
;
NStZ
;
.
.
.
Generalbundesanwalt
Zuschrift
zutreffend
ausführt
lassen
Blick
§
Nr.
StGB
Urteil
näheren
Einzelheiten
Umfang
Bemühungen
Angeklagten
entnehmen
Ausführungen
hätten
aufdrängen
müssen
.
Landgericht
Bemühen
ernsthaft
angesehen
hat
ergibt
schon
Berücksichtigung
Strafzumessung
.
Prüfung
Voraussetzungen
§
StGB
hätte
Strafkammer
darlegen
müssen
Angeklagte
Urteilsgründen
möglicherweise
Miteigentümer
Hauses
ist
Verkauf
erfolgen
kann
Bemühen
Haft
bereits
Beweis
gestellt
hat
Ehefrau
Geschädigten
älteren
Tochter
zusammenlebt
notwendigen
Erklärungen
Verkauf
abgegeben
Einzelheiten
Verkaufsverhandlungen
vollständig
überlassen
hat
.
Urteil
enthält
auch
Ausführungen
Angeklagte
etwa
Form
Anerkenntnisses
unbedingten
Anweisung
bereits
Vorkehrungen
Revision
behauptete
Zahlung
Schmerzensgeldes
getroffen
hatte
.
läßt
besorgen
Landgericht
hohe
Anforderungen
Milderungsmöglichkeit
§
Abs.
StGB
gestellt
hat
zumal
auch
Feststellungen
fehlen
Geschädigte
Hauptverhandlung
Bemühungen
Angeklagten
geäußert
hat
.
Boetticher
Schluckebier
Hebenstreit