BESCHLUSS 12 . Juni Strafsache schweren sexuellen Mißbrauchs Kindes u.a. 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 12 . Juni beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts Ellwangen 6 November Strafausspruch Feststellungen aufgehoben . 2 . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . 3 . weitergehende Revision Angeklagten wird verworfen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten sexuellen Mißbrauchs Kindern Fällen schweren sexuellen Mißbrauchs Kindern Fällen Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt . Urteil wendet Angeklagte Sachrüge gestützten Revision . Rechtsmittel hat teilweise Erfolg . Überprüfung Schuldspruchs läßt Rechtsfehler Nachteil Angeklagten erkennen § Abs. ; jedoch kann Strafausspruch Bestand haben . Feststellungen ist Ehefrau Angeklagten Bekanntwerden Mißbrauchstaten Tochter gemeinsamen Haus ausgezogen hat Scheidungsantrag eingereicht . geständige Angeklagte Taten selbst erklären kann strebt Strafhaft Therapie Behandlung sexuellen Probleme will insbesondere Stieftochter Schmerzensgeld etwa DM zukommen lassen . Ehefrau betreibt derzeit Angeklagten Verkauf gemeinsamen Hauses " . Schmerzensgeld soll Verkaufserlös gezahlt werden . Strafkammer hat Bemühen Rahmen Strafzumessung Gunsten Angeklagten gewertet ist aber Vorschrift § StGB eingegangen S. 8) . beanstandet Revision Recht . § Nr. StGB genügt ernsthafte Bemühen Täters Wiedergutmachung Vorschrift Rahmenbedingung fordert Bemühen gerichtet sein muß Ausgleich Verletzten erreichen Gesetz Klammerzusatz " Täter-Opfer-Ausgleich " stichwortartig charakterisiert . Vorschrift setzt kommunikativen Prozeß Täter Opfer umfassenden Ausgleich Straftat verursachten Folgen gerichtet sein muß . einseitige Wiedergutmachungsbestreben Versuch Einbeziehung Opfers genügt . Nr. StGB verlangt allerdings " Wiedergutmachungserfolg . Erforderlich ist Täter Bemühen Ausgleich Opfer erreichen Tat " ganz überwiegenden Teil " wiedergutgemacht hat ; ausreichend ist aber auch Täter Ziel ernsthaft erstrebt NStZ 29 ; ; NStZ ; . . . Generalbundesanwalt Zuschrift zutreffend ausführt lassen Blick § Nr. StGB Urteil näheren Einzelheiten Umfang Bemühungen Angeklagten entnehmen Ausführungen hätten aufdrängen müssen . Landgericht Bemühen ernsthaft angesehen hat ergibt schon Berücksichtigung Strafzumessung . Prüfung Voraussetzungen § StGB hätte Strafkammer darlegen müssen Angeklagte Urteilsgründen möglicherweise Miteigentümer Hauses ist Verkauf erfolgen kann Bemühen Haft bereits Beweis gestellt hat Ehefrau Geschädigten älteren Tochter zusammenlebt notwendigen Erklärungen Verkauf abgegeben Einzelheiten Verkaufsverhandlungen vollständig überlassen hat . Urteil enthält auch Ausführungen Angeklagte etwa Form Anerkenntnisses unbedingten Anweisung bereits Vorkehrungen Revision behauptete Zahlung Schmerzensgeldes getroffen hatte . läßt besorgen Landgericht hohe Anforderungen Milderungsmöglichkeit § Abs. StGB gestellt hat zumal auch Feststellungen fehlen Geschädigte Hauptverhandlung Bemühungen Angeklagten geäußert hat . Boetticher Schluckebier Hebenstreit