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106 lines
840 B

BESCHLUSS
7
.
März
Strafsache
sexuellen
Mißbrauchs
Kindern
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
7
.
März
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
Weiden
i.d
.
OPf
.
6
November
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
§
Abs.
.
Falle
Urteilsgründe
ergeben
Tatbestandsvoraussetzungen
.
§
StGB
.
vgl.
Lackner/Kühl
25
.
Aufl
.
§
Rdn
.
genügender
Klarheit
Urteilsfeststellungen
.
Jugendschutzkammer
auch
geprüft
hat
Angeklagte
fortwährende
Duldung
sexuellen
Mißbrauchs
Töchter
S.
hilfe
verwirklichten
Taten
gemäß
§
Abs.
StGB
schuldig
gemacht
hat
vgl.
BGHSt
f.
beschwert
Angeklagte
.
Beschwerdeführerin
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenklägerinnen
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Schluckebier
Wahl