BESCHLUSS 7 . März Strafsache sexuellen Mißbrauchs Kindern u.a. 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 7 . März beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts Weiden i.d . OPf . 6 November wird unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigung Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat § Abs. . Falle Urteilsgründe ergeben Tatbestandsvoraussetzungen . § StGB . vgl. Lackner/Kühl 25 . Aufl . § Rdn . genügender Klarheit Urteilsfeststellungen . Jugendschutzkammer auch geprüft hat Angeklagte fortwährende Duldung sexuellen Mißbrauchs Töchter S. hilfe verwirklichten Taten gemäß § Abs. StGB schuldig gemacht hat vgl. BGHSt f. beschwert Angeklagte . Beschwerdeführerin hat Kosten Rechtsmittels Nebenklägerinnen Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen tragen . Schluckebier Wahl