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77 lines
668 B

BESCHLUSS
StR
8
.
Februar
Strafsache
1
.
2
.
gewerbsmäßiger
Steuerhehlerei
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
8
.
Februar
beschlossen
:
Revisionen
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
Stendal
10
.
September
werden
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigungen
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
Abs.
.
Senat
stellt
Hinblick
Antragsschriften
Generalbundesanwalts
11
.
Januar
Recht
aufgezeigte
offensichtliche
Fassungsversehen
Angeklagten
jeweils
gewerbsmäßiger
Steuerhehlerei
Fällen
versuchter
gewerbsmäßiger
Steuerhehlerei
verurteilt
sind
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Wahl
Jäger
Hebenstreit