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BESCHLUSS
21
.
Januar
Nachschlagewerk
:
ja
BGHSt
:
Veröffentlichung
:
ja
Jedenfalls
Seltenheitswert
kann
Ergebnis
DNA-Analyse
inzwischen
erreichten
Standardisierung
molekulargenetischen
Untersuchung
Überzeugungsbildung
Tatrichters
gesicherte
Tatortspur
Angeklagten
herrührt
ausreichen
Berechnungsgrundlage
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
aufgestellten
Anforderungen
entspricht
.
.
21
.
Januar
Strafsache
schwerer
räuberischer
Erpressung
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
21
.
Januar
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
24
.
September
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
§
Abs.
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Ergänzend
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
17
.
Dezember
bemerkt
Senat
:
Zutreffend
war
Landgericht
vorliegend
bereits
Ergebnisses
DNA-Analyse
statistisch
errechenbaren
Häufigkeitswert
Billiarden
auszugehen
ist
Spur
Angeklagten
herrührt
überzeugt
Tatort
gesicherte
Hautabriebspur
Angeklagten
stammt
.
Jedenfalls
Seltenheitswert
kann
inzwischen
erreichten
Standardisierung
molekulargenetischen
Untersuchung
Ergebnis
DNA-Analyse
Überzeugungsbildung
Tatrichters
Tatort
gesicherte
Angeklagten
herrührt
ausreichen
Berechnungsgrundlage
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
vgl.
BGHSt
.
aufgestellten
Anforderungen
entspricht
.
unabhängig
hat
Tatgericht
Frage
beurteilen
Tat
Zusammenhang
besteht
.
Hebenstreit
Jäger