BESCHLUSS 21 . Januar Nachschlagewerk : ja BGHSt : Veröffentlichung : ja Jedenfalls Seltenheitswert kann Ergebnis DNA-Analyse inzwischen erreichten Standardisierung molekulargenetischen Untersuchung Überzeugungsbildung Tatrichters gesicherte Tatortspur Angeklagten herrührt ausreichen Berechnungsgrundlage Rechtsprechung Bundesgerichtshofs aufgestellten Anforderungen entspricht . . 21 . Januar Strafsache schwerer räuberischer Erpressung u.a. 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 21 . Januar beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 24 . September wird unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigung Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat § Abs. . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Ergänzend Antragsschrift Generalbundesanwalts 17 . Dezember bemerkt Senat : Zutreffend war Landgericht vorliegend bereits Ergebnisses DNA-Analyse statistisch errechenbaren Häufigkeitswert Billiarden auszugehen ist Spur Angeklagten herrührt überzeugt Tatort gesicherte Hautabriebspur Angeklagten stammt . Jedenfalls Seltenheitswert kann inzwischen erreichten Standardisierung molekulargenetischen Untersuchung Ergebnis DNA-Analyse Überzeugungsbildung Tatrichters Tatort gesicherte Angeklagten herrührt ausreichen Berechnungsgrundlage Rechtsprechung Bundesgerichtshofs vgl. BGHSt . aufgestellten Anforderungen entspricht . unabhängig hat Tatgericht Frage beurteilen Tat Zusammenhang besteht . Hebenstreit Jäger