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647 lines
5.5 KiB

BESCHLUSS
22
.
Januar
Strafsache
nachträglicher
Anordnung
Unterbringung
Sicherungsverwahrung
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
22
.
Januar
gemäß
Abs.
beschlossen
:
Revision
Verurteilten
wird
Urteil
Landgerichts
17
.
Juni
aufgehoben
.
Antrag
Staatsanwaltschaft
nachträgliche
Anordnung
Unterbringung
Verurteilten
Sicherungsverwahrung
wird
abgelehnt
.
Kosten
Verfahrens
nachträgliche
Anordnung
Sicherungsverwahrung
notwendigen
Auslagen
Verurteilten
fallen
Staatskasse
Last
.
Entscheidung
Entschädigung
Verurteilten
erlittenen
Strafverfolgungsmaßnahmen
bleibt
Landgericht
vorbehalten
.
Gründe
:
1
.
Landgericht
hat
nachträgliche
Unterbringung
Verurteilten
Sicherungsverwahrung
gemäß
§
Abs.
StGB
angeordnet
.
Hiergegen
richtet
Revision
Verurteilten
.
Rechtsmittel
hat
bereits
Sachrüge
Erfolg
.
erhobenen
Verfahrensrügen
kommt
mehr
.
2
.
landgerichtlichen
Feststellungen
wurde
unbestraften
Verurteilten
Landgericht
rechtskräftigem
Urteil
20
.
März
Vergewaltigung
Tateinheit
vorsätzlicher
Körperverletzung
versuchter
Nötigung
Fall
vorsätzlichen
Eingriffs
Straßenverkehr
Fall
vorsätzlicher
Körperverletzung
Tateinheit
Beleidigung
Fall
Beleidigung
Fällen
Fälle
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verhängt
.
lag
zugrunde
Verurteilte
16
Juli
kannte
Frau
Gebüsch
Gewalt
analem
oralem
vaginalem
Geschlechtsverkehr
gezwungen
hatte
Fall
;
Einzelstrafe
:
Jahre
Freiheitsstrafe
.
Zuvor
hatte
Zeitraum
etwa
Monaten
Telefonaten
Frauen
gemeldet
hatten
jeweils
Telefonnummer
Auto
hinterlassen
hatte
sexualbezogene
Reden
geführt
beleidigt
Fälle
körperlich
beeinträchtigt
Fall
.
Frau
hatte
Verurteilten
Treffen
vereinbart
jedoch
Freund
Rede
stellen
wollte
.
Freund
Fahrzeug
Verurteilten
näherte
fuhr
quietschenden
Reifen
Freund
Frau
noch
offenen
Beifahrertür
gestreift
Fahrmanöver
gefährdet
wurde
Fall
.
3
.
Landgericht
hat
angegriffenen
Urteil
Vorliegen
Ende
Strafvollzugs
erkennbaren
Tatsachen
erhebliche
Gefährlichkeit
Verurteilten
Allgemeinheit
hindeuten
bejaht
§
Abs.
.
V.m
.
Abs.
Satz
StGB
.
derartige
hat
festgestellt
:
26
.
März
beschimpfte
Verurteilte
Mithäftling
.
Erwiderung
holte
Schlag
konnte
jedoch
Vollzugsbedienstete
zurückgedrängt
werden
.
1
Juli
trat
Verurteilte
Rahmen
Fußballspiels
Mitgefangenen
voller
Wucht
Fuß
Beine
.
Vollzugsbediensteten
Feldes
verwiesen
wurde
baute
so
befürchtete
werde
augenblicklich
Schlag
ausholen
;
jedoch
wurde
Mitgefangenen
abgedrängt
.
Ende
Sportveranstaltung
drohte
noch
verbal
Bediensteten
getretenen
Mitgefangenen
.
Verurteilte
war
Mitgefangenen
eifersüchtig
Ansicht
Zeit
Therapeutin
verschaut
hatte
verbringen
durften
.
21
Juli
äußerte
Leiter
tischen
Abteilung
Sexualtäter
lautstark
gleich
krachen
würde
.
27
.
September
schrieb
Brief
sexuelle
Vorstellungen
darlegte
entsprechende
Fragen
stellte
.
14
.
Dezember
wünschte
brieflich
anderen
Frau
schöne
Fotos
möglich
bitte
oben
.
Wunsch
wurde
entsprochen
.
thematisierte
sexuelle
Vorstellungen
.
30
Juli
bat
Schwester
sommerbezogenes
aktuelles
Foto
schicken
.
Ende
wurde
Rahmen
Exploration
psychiatrischen
Sachverständigen
festgestellt
Verurteilte
sexuelle
Wünsche
Phantasien
ehrenamtlichen
Betreuerin
hegte
.
Anlässlich
anderer
Sache
27
.
April
durchgeführten
Vernehmung
äußerte
Verurteilte
Polizeibeamten
entsprechende
Frage
auch
anders
hätte
kommen
können
Tötung
Opfers
verurteilten
Vergewaltigung
Fall
geschrien
gewehrt
hätte
.
4
.
Tatsachen
haben
auch
Gesamtschau
Ansicht
Landgerichts
Anwendung
§
Abs.
.
V.m
.
Abs.
StGB
erforderliche
Gewicht
.
gesetzlichen
Konzeption
soll
zeitlich
unbefristete
außerordentlich
beschwerende
nachträgliche
Sicherungsverwahrung
BGHSt
nur
geringen
Anzahl
denkbarer
Fälle
Betracht
kommen
Verurteilte
Entlassungszeitpunkt
hochgefährlich
einzustufen
ist
.
muss
Tatsachen
gewissen
Erheblichkeitsschwelle
handeln
vgl.
BGHSt
f.
;
;
BTDrucks
.
15/2887
S.
müssen
notwendigen
Gesamtwürdigung
bereits
Gewicht
haben
nur
dann
relevante
Gefährlichkeit
Verurteilten
Allgemeinheit
hinweisen
können
vgl.
.
Vorfälle
Vollzug
können
nachträgliche
Anordnung
Sicherungsverwahrung
nur
rechtfertigen
Bereitschaft
Verurteilten
hinweisen
schwere
Straftaten
Leben
körperliche
Unversehrtheit
Freiheit
sexuelle
Selbstbestimmung
begehen
.
Verhaltensweisen
Vollzugssituation
zurückführen
lassen
Strafgefangene
typisch
doch
weit
verbreitet
darstellen
fallen
BVerfG
Kammer
.
23
.
August
;
BGHSt
.
gemessen
überschreiten
Landgericht
festgestellten
weise
Gefühl
Eifersucht
beruhenden
Verhaltensweisen
Verurteilten
Mitgefangenen
Vollzugsbediensteten
Erheblichkeitsschwelle
.
gilt
Verurteilten
geführte
Korrespondenz
sexuelle
Wünsche
Phantasien
äußerte
zumindest
Frau
Übersendung
erbetenen
Fotos
einging
.
ist
auch
erkennbar
inwiefern
zukünftige
gravierende
Gefährlichkeit
Verurteilten
hindeuten
können
soll
psychiatrischen
Sachverständigen
sexuelle
Wünsche
Phantasien
Betreuerin
geäußert
hat
.
Frage
Angaben
verwertbar
sind
ergibt
auch
Einschätzung
Verurteilten
Polizeibeamten
möglichen
Verlauf
Jahre
zurückliegenden
ohnehin
bereits
ausgesprochen
schwerwiegenden
Vergewaltigungstat
vorzunehmende
Einschätzung
Wahrscheinlichkeit
zukünftiger
gewichtiger
Straftaten
entnehmen
lässt
.
bedarf
Entscheidung
mehr
Landgericht
Umstand
Verurteilte
letzten
relevant
bewerteten
Geschehen
30
Juli
Brief
Schwester
mehr
aufgefallen
ist
zutreffend
gewichtet
hat
.
5
.
Senat
schließt
neuen
Hauptverhandlung
weitere
Tatsachen
festgestellt
werden
könnten
Anordnung
nachträglichen
Sicherungsverwahrung
rechtfertigen
könnten
hat
Wegfall
Anordnung
erkannt
.
6
.
Entscheidung
Entschädigung
Verurteilten
erlittenen
Strafverfolgungsmaßnahmen
muss
Landgericht
überlassen
bleiben
vgl.
NStZ
m.w
.
.
Wahl
Jäger