BESCHLUSS 22 . Januar Strafsache nachträglicher Anordnung Unterbringung Sicherungsverwahrung 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 22 . Januar gemäß Abs. beschlossen : Revision Verurteilten wird Urteil Landgerichts 17 . Juni aufgehoben . Antrag Staatsanwaltschaft nachträgliche Anordnung Unterbringung Verurteilten Sicherungsverwahrung wird abgelehnt . Kosten Verfahrens nachträgliche Anordnung Sicherungsverwahrung notwendigen Auslagen Verurteilten fallen Staatskasse Last . Entscheidung Entschädigung Verurteilten erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen bleibt Landgericht vorbehalten . Gründe : 1 . Landgericht hat nachträgliche Unterbringung Verurteilten Sicherungsverwahrung gemäß § Abs. StGB angeordnet . Hiergegen richtet Revision Verurteilten . Rechtsmittel hat bereits Sachrüge Erfolg . erhobenen Verfahrensrügen kommt mehr . 2 . landgerichtlichen Feststellungen wurde unbestraften Verurteilten Landgericht rechtskräftigem Urteil 20 . März Vergewaltigung Tateinheit vorsätzlicher Körperverletzung versuchter Nötigung Fall vorsätzlichen Eingriffs Straßenverkehr Fall vorsätzlicher Körperverletzung Tateinheit Beleidigung Fall Beleidigung Fällen Fälle Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verhängt . lag zugrunde Verurteilte 16 Juli kannte Frau Gebüsch Gewalt analem oralem vaginalem Geschlechtsverkehr gezwungen hatte Fall ; Einzelstrafe : Jahre Freiheitsstrafe . Zuvor hatte Zeitraum etwa Monaten Telefonaten Frauen gemeldet hatten jeweils Telefonnummer Auto hinterlassen hatte sexualbezogene Reden geführt beleidigt Fälle körperlich beeinträchtigt Fall . Frau hatte Verurteilten Treffen vereinbart jedoch Freund Rede stellen wollte . Freund Fahrzeug Verurteilten näherte fuhr quietschenden Reifen Freund Frau noch offenen Beifahrertür gestreift Fahrmanöver gefährdet wurde Fall . 3 . Landgericht hat angegriffenen Urteil Vorliegen Ende Strafvollzugs erkennbaren Tatsachen erhebliche Gefährlichkeit Verurteilten Allgemeinheit hindeuten bejaht § Abs. . V.m . Abs. Satz StGB . derartige hat festgestellt : 26 . März beschimpfte Verurteilte Mithäftling . Erwiderung holte Schlag konnte jedoch Vollzugsbedienstete zurückgedrängt werden . 1 Juli trat Verurteilte Rahmen Fußballspiels Mitgefangenen voller Wucht Fuß Beine . Vollzugsbediensteten Feldes verwiesen wurde baute so befürchtete werde augenblicklich Schlag ausholen ; jedoch wurde Mitgefangenen abgedrängt . Ende Sportveranstaltung drohte noch verbal Bediensteten getretenen Mitgefangenen . Verurteilte war Mitgefangenen eifersüchtig Ansicht Zeit Therapeutin verschaut hatte verbringen durften . 21 Juli äußerte Leiter tischen Abteilung Sexualtäter lautstark gleich krachen würde . 27 . September schrieb Brief sexuelle Vorstellungen darlegte entsprechende Fragen stellte . 14 . Dezember wünschte brieflich anderen Frau schöne Fotos möglich bitte oben . Wunsch wurde entsprochen . thematisierte sexuelle Vorstellungen . 30 Juli bat Schwester sommerbezogenes aktuelles Foto schicken . Ende wurde Rahmen Exploration psychiatrischen Sachverständigen festgestellt Verurteilte sexuelle Wünsche Phantasien ehrenamtlichen Betreuerin hegte . Anlässlich anderer Sache 27 . April durchgeführten Vernehmung äußerte Verurteilte Polizeibeamten entsprechende Frage … auch anders hätte kommen können Tötung Opfers verurteilten Vergewaltigung Fall geschrien gewehrt hätte . 4 . Tatsachen haben auch Gesamtschau Ansicht Landgerichts Anwendung § Abs. . V.m . Abs. StGB erforderliche Gewicht . gesetzlichen Konzeption soll zeitlich unbefristete außerordentlich beschwerende nachträgliche Sicherungsverwahrung BGHSt nur geringen Anzahl denkbarer Fälle Betracht kommen Verurteilte Entlassungszeitpunkt hochgefährlich einzustufen ist . muss Tatsachen gewissen Erheblichkeitsschwelle handeln vgl. BGHSt f. ; ; BTDrucks . 15/2887 S. müssen notwendigen Gesamtwürdigung bereits Gewicht haben nur dann relevante Gefährlichkeit Verurteilten Allgemeinheit hinweisen können vgl. . Vorfälle Vollzug können nachträgliche Anordnung Sicherungsverwahrung nur rechtfertigen Bereitschaft Verurteilten hinweisen schwere Straftaten Leben körperliche Unversehrtheit Freiheit sexuelle Selbstbestimmung begehen . Verhaltensweisen Vollzugssituation zurückführen lassen Strafgefangene typisch doch weit verbreitet darstellen fallen BVerfG Kammer . 23 . August ; BGHSt . gemessen überschreiten Landgericht festgestellten weise Gefühl Eifersucht beruhenden Verhaltensweisen Verurteilten Mitgefangenen Vollzugsbediensteten Erheblichkeitsschwelle . gilt Verurteilten geführte Korrespondenz sexuelle Wünsche Phantasien äußerte zumindest Frau Übersendung erbetenen Fotos einging . ist auch erkennbar inwiefern zukünftige gravierende Gefährlichkeit Verurteilten hindeuten können soll psychiatrischen Sachverständigen sexuelle Wünsche Phantasien Betreuerin geäußert hat . Frage Angaben verwertbar sind ergibt auch Einschätzung Verurteilten Polizeibeamten möglichen Verlauf Jahre zurückliegenden ohnehin bereits ausgesprochen schwerwiegenden Vergewaltigungstat vorzunehmende Einschätzung Wahrscheinlichkeit zukünftiger gewichtiger Straftaten entnehmen lässt . bedarf Entscheidung mehr Landgericht Umstand Verurteilte letzten relevant bewerteten Geschehen 30 Juli Brief Schwester mehr aufgefallen ist zutreffend gewichtet hat . 5 . Senat schließt neuen Hauptverhandlung weitere Tatsachen festgestellt werden könnten Anordnung nachträglichen Sicherungsverwahrung rechtfertigen könnten hat Wegfall Anordnung erkannt . 6 . Entscheidung Entschädigung Verurteilten erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen muss Landgericht überlassen bleiben vgl. NStZ m.w . . Wahl Jäger