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2.1 KiB

BESCHLUSS
23
.
Dezember
Strafsache
Betruges
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
23
.
Dezember
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
27
.
Juni
abgeändert
Angeklagte
Betrugs
Fällen
jeweils
Tateinheit
Urkundenfälschung
Fällen
Tateinheit
Mißbrauch
Titeln
versuchten
Betrugs
Fällen
jeweils
Tateinheit
Urkundenfälschung
schuldig
ist
.
Fall
verhängte
Einzelstrafe
entfällt
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Generalbundesanwalt
hat
Antrag
19
November
zutreffend
ausgeführt
:
"
Landgericht
hat
Angeklagten
Betrugs
Fällen
jeweils
Tateinheit
Urkundenfälschung
Fällen
weiterer
Tateinheit
Missbrauch
Titeln
versuchten
Betrugs
Fällen
jeweils
Tateinheit
Urkundenfälschung
Einbeziehung
Einzelstrafen
Urteil
Landgerichts
9
.
April
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
Hiergegen
hat
Angeklagte
Revision
eingelegt
.
Sachrüge
wendet
Schuldspruch
Fall
.
versuchten
Betrugs
verurteilt
wurde
umfassend
Strafausspruch
.
Beschränkung
Revision
ist
Maßgabe
wirksam
Tat
.
entfällt
.
Landgericht
hat
Feststellung
Fall
getroffen
.
fehlt
somit
Beurteilung
Schuld
erforderlichen
Feststellungen
insbesondere
Schadenshöhe
sodass
isolierte
Überprüfung
Rechtsfolgenausspruchs
hier
möglich
ist
vgl.
Urteil
22
.
Februar
;
4
.
Aufl
.
.
.
Abänderung
Schuldspruchs
Antrag
ersichtlichen
Umfang
ist
fehlenden
Feststellungen
geboten
vgl.
Beschluss
27
.
September
.
Entscheidung
Fall
.
ist
auch
erforderlich
ebenfalls
Gegenstand
Überprüfung
vorgelegten
Urteils
ist
.
entfällt
Verurteilung
Tat
lediglich
Urteilstenor
Strafzumessung
aufgeführt
wurde
.
Aufhebung
Gesamtstrafenausspruchs
bedarf
Vielzahl
übrigen
Taten
Höhe
festgesetzten
Einzelstrafen
ausgeschlossen
werden
kann
Strafkammer
niedrigere
verhängte
Gesamtstrafe
erkannt
hätte
nunmehr
weggefallene
Einzelstrafe
Monat
Betracht
gelassen
hätte
.
"
übrigen
hat
Grund
Revisionsrechtfertigung
gebotene
Überprüfung
Urteils
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
.
Auch
insoweit
verweist
Senat
Ausführungen
Generalbundesanwalts
.
geringe
Teilerfolg
Revision
hat
Kostenentscheidung
Einfluß
Abs.
Satz
.
Wahl
Schluckebier