BESCHLUSS 23 . Dezember Strafsache Betruges u.a. 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 23 . Dezember beschlossen : Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 27 . Juni abgeändert Angeklagte Betrugs Fällen jeweils Tateinheit Urkundenfälschung Fällen Tateinheit Mißbrauch Titeln versuchten Betrugs Fällen jeweils Tateinheit Urkundenfälschung schuldig ist . Fall verhängte Einzelstrafe entfällt . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Generalbundesanwalt hat Antrag 19 November zutreffend ausgeführt : " Landgericht hat Angeklagten Betrugs Fällen jeweils Tateinheit Urkundenfälschung Fällen weiterer Tateinheit Missbrauch Titeln versuchten Betrugs Fällen jeweils Tateinheit Urkundenfälschung Einbeziehung Einzelstrafen Urteil Landgerichts 9 . April Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt . Hiergegen hat Angeklagte Revision eingelegt . Sachrüge wendet Schuldspruch Fall . versuchten Betrugs verurteilt wurde umfassend Strafausspruch . Beschränkung Revision ist Maßgabe wirksam Tat . entfällt . Landgericht hat Feststellung Fall getroffen . fehlt somit Beurteilung Schuld erforderlichen Feststellungen insbesondere Schadenshöhe sodass isolierte Überprüfung Rechtsfolgenausspruchs hier möglich ist vgl. Urteil 22 . Februar ; 4 . Aufl . . . Abänderung Schuldspruchs Antrag ersichtlichen Umfang ist fehlenden Feststellungen geboten vgl. Beschluss 27 . September . Entscheidung Fall . ist auch erforderlich ebenfalls Gegenstand Überprüfung vorgelegten Urteils ist . entfällt Verurteilung Tat lediglich Urteilstenor Strafzumessung aufgeführt wurde . Aufhebung Gesamtstrafenausspruchs bedarf Vielzahl übrigen Taten Höhe festgesetzten Einzelstrafen ausgeschlossen werden kann Strafkammer niedrigere verhängte Gesamtstrafe erkannt hätte nunmehr weggefallene Einzelstrafe Monat Betracht gelassen hätte . " übrigen hat Grund Revisionsrechtfertigung gebotene Überprüfung Urteils Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben . Auch insoweit verweist Senat Ausführungen Generalbundesanwalts . geringe Teilerfolg Revision hat Kostenentscheidung Einfluß Abs. Satz . Wahl Schluckebier