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123 lines
967 B

BESCHLUSS
24
.
Oktober
Strafsache
1
.
2
.
3
.
1
.
:
versuchten
Totschlags
u.a.
2
.
3
.
:
gefährlicher
Körperverletzung
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
24
.
Oktober
beschlossen
:
Revisionen
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
12
.
Juni
werden
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigungen
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
§
Abs.
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gründe
:
Zeugen
S.
sind
zwar
Hauptverhandlung
rechtsfehlerhaft
verweigerungsrecht
belehrt
worden
.
Senat
kann
jedoch
Übereinstimmung
Bundesanwaltschaft
ausschließen
Urteil
Verstoß
§
Abs.
beruht
.
Prozessverhalten
sämtlicher
Angehöriger
Familie
Strafantrag
Familie
gestellt
Polizei
Angaben
Sache
gemacht
haben
zeigt
Zeugnisverweigerungsrecht
belehrten
Geschädigten
strafrechtliche
Verfolgung
Angeklagten
ankam
.
ist
auszugehen
Zeugen
auch
ordnungsgemäßer
Belehrung
§
ausgesagt
hätten
vgl.
auch
Senat
NStZ-RR
.
Wahl
Boetticher