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64 lines
540 B

BESCHLUSS
23
.
Oktober
Strafsache
Mordes
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
23
.
Oktober
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
7
.
Mai
wird
Maßgabe
Schuldspruch
Worte
schwerer
Vergewaltigung
Worte
schwerer
sexueller
Nötigung
ersetzt
werden
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
§
Abs.
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenklägerin
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Rothfuß
Jäger
Radtke