BESCHLUSS 23 . Oktober Strafsache Mordes u.a. 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 23 . Oktober beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 7 . Mai wird Maßgabe Schuldspruch Worte schwerer Vergewaltigung Worte schwerer sexueller Nötigung ersetzt werden unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigung Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat § Abs. . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels Nebenklägerin Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen tragen . Rothfuß Jäger Radtke