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278 lines
2.3 KiB

BESCHLUSS
21
.
Dezember
Strafsache
Beihilfe
Steuerhinterziehung
hier
:
Anhörungsrüge
ECLI
:
:
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
21
.
Dezember
gemäß
356a
beschlossen
:
Antrag
Verurteilten
Verfahren
Gewährung
rechtlichen
Gehörs
Stand
Erlass
Senatsbeschlusses
20
.
Januar
zurückzuversetzen
wird
zurückgewiesen
.
Verurteilte
hat
Kosten
Rechtsbehelfs
tragen
.
Gründe
:
Senat
hat
Revision
Verurteilten
Urteil
Landgerichts
12
.
März
Beschluss
20
.
Januar
gemäß
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
Schreiben
15
November
Bundesgerichtshof
eingegangen
22
November
beantragt
nun
Rechtsanwalt
namens
Auftrag
teilten
Wiedereinsetzung
Revisionsverfahren
.
Rahmen
Akteneinsicht
Verfahrensakten
habe
festgestellt
Rechtsanwalt
S.
Rahmen
Revisionsverfahrens
gefertigter
che
Revisionsbegründung
enthaltender
Schriftsatz
9
Juli
Verfahrensakten
befinde
.
sei
Überzeugung
gelangt
Schriftsatz
Landgericht
Bundesgerichtshof
weitergeleitet
dementsprechend
Revisionsentscheidung
Senats
auch
berücksichtigt
worden
sei
.
Anhörungsrüge
gemäß
§
356a
auszulegende
Antrag
Verurteilten
ist
zurückzuweisen
.
1
.
Antrag
Wiedereinsetzung
Stand
Senatsentscheidung
20
.
Januar
ist
zulässig
erhoben
356a
Satz
dargelegt
glaubhaft
gemacht
wird
Beschwerdeführer
geltend
gemachten
Verletzung
rechtlichen
Gehörs
erlangt
hat
.
2
.
Auch
Sache
könnte
Anhörungsrüge
Erfolg
haben
;
liegt
Verletzung
rechtlichen
Gehörs
356a
.
Senat
hat
Nachteil
Verurteilten
Tatsachen
Beweisergebnisse
verwertet
gehört
worden
wäre
noch
hat
berücksichtigendes
entscheidungserhebliches
Vorbringen
Verurteilten
übergangen
sonstiger
Weise
Anspruch
rechtliches
Gehör
verletzt
.
Auch
Schriftsatz
Verteidigers
Rechtsanwalt
9
Juli
lag
Senat
Entscheidung
Revision
Verurteilten
.
Sache
angelegten
Senatsheft
ergibt
zunächst
Landgericht
eingegangene
Schriftsatz
Annahme
Verurteilten
Generalbundesanwalt
Bundesgerichtshof
weitergeleitet
worden
ist
.
Verwerfung
Revision
Verurteilten
§
Abs.
StPO
gerichteten
Antragsschrift
14
.
September
hat
Generalbundesanwalt
ausdrücklich
Inhalt
Schriftsatzes
9
Juli
auseinandergesetzt
Antragsschrift
S.
.
Senat
hat
Entscheidung
Revisionsvorbringen
Verurteilten
vollem
Umfang
bedacht
gewürdigt
aber
durchgreifend
erachtet
.
3
.
Kostenentscheidung
folgt
entsprechenden
Anwendung
§
Abs.
vgl.
u.a.
Senatsbeschlüsse
22
.
Mai
2
.
September
.
Raum
Radtke
Jäger