You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

76 lines
662 B

BESCHLUSS
StR
12
.
August
Sicherungsverfahren
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
12
.
August
beschlossen
:
Revision
Beschuldigten
Urteil
Landgerichts
3
.
April
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Beschuldigten
ergeben
hat
§
Abs.
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Ergänzend
Vorbringen
Generalbundesanwalts
Stellungnahme
8
Juli
bemerkt
Senat
:
bereits
landgerichtlichen
Urteil
angesprochene
Überlegung
Beschuldigten
Behandlung
sog.
spezialisierten
Einrichtung
Maßregelvollzugs
therapieren
wird
möglichst
naher
Zukunft
besonderes
Augenmerk
richten
sein
.
Wahl
Hebenstreit