You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

146 lines
1.3 KiB

BESCHLUSS
25
.
September
Strafsache
schwerer
räuberischer
Erpressung
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
25
.
September
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
15
.
März
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
§
Abs.
.
Ergänzend
bemerkt
Senat
:
Verurteilung
schwerer
räuberischer
Erpressung
begegnet
durchgreifenden
rechtlichen
Bedenken
.
Angeklagte
Mittäter
haben
Geschädigten
genötigt
Mittäter
DM
auszuhändigen
Geschädigte
Rauschgiftlieferung
bezahlt
hatte
.
Möglichkeit
Irrtums
Angeklagten
Bestehen
Forderung
Geschädigten
mußte
Landgericht
intensiver
geschehen
auseinandersetzen
.
Zwar
kann
irrige
Annahme
Anspruchs
Geschädigten
Vorsatz
ausschließenden
Tatbestandsirrtum
Rechtswidrigkeit
Bereicherung
bewirken
.
nur
Vorstellung
Recht
geschützter
Ansprüche
könnte
Erpressungsvorsatz
entgegenstehen
StGB
Abs.
Bereicherungsabsicht
.
Gedanke
Angeklagte
glauben
konnte
Forderung
berechtigt
Gewalt
eintreiben
können
liegt
Betäubungsmittelgeschäft
regelmäßig
so
fern
hier
weiteren
Erörterung
bedurfte
vgl.
.
27
.
Juni
;
anderen
Sachverhalt
anderen
Vorstellungen
subjektiven
Seite
vgl.
.
11
Juli
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Hebenstreit