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72 lines
586 B

BESCHLUSS
29
Juli
Strafsache
versuchten
Totschlags
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
29
Juli
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
21
.
April
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
Abs.
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Ergänzend
bemerkt
Senat
:
Ausländerrechtliche
Folgen
Tat
sind
Regel
bestimmenden
Strafzumessungsgründe
.
Besonderheiten
vorliegend
ausnahmsweise
andere
Beurteilung
nahe
legen
könnten
sind
ersichtlich
vgl.
NStZ
m.w
.
.
Wahl
Jäger