BESCHLUSS 29 Juli Strafsache versuchten Totschlags u.a. 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 29 Juli beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 21 . April wird unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigung Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat Abs. . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Ergänzend bemerkt Senat : Ausländerrechtliche Folgen Tat sind Regel bestimmenden Strafzumessungsgründe . Besonderheiten vorliegend ausnahmsweise andere Beurteilung nahe legen könnten sind ersichtlich vgl. NStZ m.w . . Wahl Jäger