You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

80 lines
666 B

BESCHLUSS
3
.
August
Strafsache
Vorteilsannahme
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
3
.
August
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
29
November
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
§
Abs.
.
Ergänzend
zutreffenden
Vorbringen
Generalbundesanwalts
bemerkt
Senat
:
Annahme
Landgerichts
Angeklagte
hätte
vergleichbare
Position
"
finden
können
"
belegt
mehr
möglicherweise
verdichtete
Exspektanzen
.
Jedenfalls
stellt
hier
tatsächlich
abgeschlossene
Vertrag
Vorteil
.
.
StGB
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Wahl
Schluckebier
Boetticher