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227 lines
2.1 KiB

BESCHLUSS
7
.
Dezember
Strafsache
schweren
sexuellen
Missbrauchs
Kindern
u.a.
ECLI
:
:
BGH:2016:071216B1STR305.16.0
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
7
.
Dezember
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
20
.
Oktober
wird
unbegründet
verworfen
§
Abs.
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenklägerin
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
sexuellen
Missbrauchs
Schutzbefohlenen
Fällen
Fällen
Tateinheit
sexuellem
Missbrauch
Kindern
Fällen
Tateinheit
schwerem
sexuellen
Missbrauch
Kindern
weiteren
Fall
Tateinheit
Vergewaltigung
vorsätzlicher
Körperverletzung
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
verurteilt
.
Hiergegen
richtet
Verfahrensbeschwerden
Sachrüge
begründete
Revision
Angeklagten
.
Rechtsmittel
ist
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
Rüge
Verletzung
§
Abs.
Satz
ist
ergänzend
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
anzumerken
:
Rüge
erweist
unbegründet
jedenfalls
auszuschließen
ist
Entscheidung
ungesetzlichen
Erweiterung
Öffentlichkeit
beruht
.
Zwar
war
Ausschluss
Öffentlichkeit
erneuten
Vernehmung
Zeugin
auch
Schutz
Angeklagten
angeordnet
worden
.
Revisionsvortrag
ergebenden
Verfahrensgeschehen
vgl.
Anlage
23
.
Verhandlungstag
betreffenden
Protokolls
beantragte
Verteidiger
jedoch
erfolglos
Vernehmung
Zeugin
Öffentlichkeit
auszuschließen
.
weiteren
Verlauf
Verhandlung
beantragte
Angeklagte
sodann
Mitschriften
Exploration
Zeugin
aussagepsychologische
Sachverständige
staatsanwaltlichen
Nachvernehmung
verlesen
.
Anträgen
ist
nachgegangen
worden
.
Jedoch
berichteten
aussagepsychologischen
Sachverständigen
Urteilsgründe
Senat
zulässig
erhobene
Sachrüge
hin
zugänglich
sind
ausführlich
Angaben
zentralen
Belastungszeugin
Explorationsgesprächen
.
gilt
auch
polizeiliche
Vernehmungspersonen
Bezugspersonen
Zeugin
Angaben
Tatgeschehen
gemacht
hatte
.
erfolgte
öffentlicher
Hauptverhandlung
.
Hintergrund
ist
auszuschließen
Schutze
persönlichen
Lebensbereichs
Zeugin
Angeklagten
öffentlicher
Hauptverhandlung
erfolgten
Schlussvorträgen
Gesichtspunkte
erörtert
worden
sind
Angeklagten
entlastet
hätten
.
Raum
Radtke