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2026 lines
16 KiB

NAMEN
29
November
Strafsache
1
.
2
.
3
.
versuchten
besonders
schweren
Raubes
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Sitzung
29
November
teilgenommen
haben
:
Vorsitzender
Richter
Bundesgerichtshof
Richter
Bundesgerichtshof
Dr.
Wahl
Dr.
Prof.
Dr.
Prof.
Dr.
Oberstaatsanwältin
Bundesgerichtshof
Vertreterin
Bundesanwaltschaft
Rechtsanwalt
Verhandlung
Rechtsanwalt
Verteidiger
Angeklagten
Dr.
Rechtsanwalt
Verteidiger
Angeklagten
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt
Verteidiger
Angeklagten
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt
Nebenklägervertreter
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Recht
erkannt
:
Revisionen
Staatsanwaltschaft
Nebenklägers
wird
Urteil
Landgerichts
4
November
Feststellungen
aufgehoben
.
Sache
wird
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittel
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Revisionen
Staatsanwaltschaft
Nebenkläger
wenden
Freisprüche
Angeklagten
folgenden
Anlagevorwürfen
:
Angeklagte
Dr.
tätiger
rumänischer
Zahnarzt
hatte
Nebenkläger
geschäftliche
Beziehungen
gehabt
stritt
hohe
Beträge
.
wusste
Ansprüche
mehr
hatte
Abgeltung
bezahlt
hatte
.
erhob
aber
immer
neue
höher
werdende
Forderungen
.
erstattete
gegenseitig
Strafanzeigen
prozessierte
Villa
.
Dr.
Angeklagten
nahm
schließlich
Kontakt
Aufenthalte
.
Tochter
Gastronomiebetriebe
führte
"
Gewalt
Druck
setzen
"
sollte
Zahlungen
Beendigung
Prozesses
Sinne
Dr.
bereit
würde
.
Dr.
nahmen
Kontakt
"
Rockergruppe
"
Ende
wurden
Angeklagte
weiteres
Bandenmitglied
"
beauftragt
"
.
"
plante
nun
Dr.
weitere
Vorgehen
"
.
19
.
August
versuchten
B.
engem
Kontakt
.
"
Team
"
vergeblich
Lüge
habe
Porsche
angefahren
Straße
locken
überfallen
Autoschlüssel
Bargeld
wegzunehmen
.
Beute
hätten
B.
Mittäter
behalten
sollen
.
Pension
kam
eilten
B.
Tage
später
Parkplatz
Mittäter
Pension
beschossen
Reizgas
Auge
verletzte
schlugen
Schreckschusspistole
versuchten
Autoschlüssel
Brieftasche
abzunehmen
.
flüchteten
Beute
Angehörige
Hilfe
eilten
.
15
.
September
so
wird
Dr.
seien
.
weiter
vorgeworfen
Frau
Tochter
je
Postkarte
Motiven
.
Dr.
geschickt
Rumänisch
folgendem
Text
beschrieben
hatte
:
"
gestohlen
habt
Betrüger
.
ist
letzte
Warnung
.
.
"
.
war
auch
Dracula
bekannter
rumänischer
Fürst
"
Pfählung
Hinrichtungsart
bevorzugte
"
.
liegende
Drohung
hätte
letztlich
veranlassen
sollen
noch
derungen
einzugehen
.
Tage
später
schickte
Dr.
Entwurf
"
"
Übertragung
Geld
Wertgegenständen
Wert
jedenfalls
weit
über
Mio.
Dr.
verpflichten
sollte
.
kam
Aufforderung
.
Angeklagten
wurden
freigesprochen
Täter
Überfalls
auch
Verbindung
Dr.
Tat
seien
stellbar
Postkarten
hätten
strafbaren
Inhalt
sei
Tatbeteiligung
Postkarten
festzustellen
.
Revisionen
haben
schon
Sachrüge
Erfolg
:
1
.
Bezüglich
Überfalls
beruht
Urteil
genügende
Grundlage
revisionsgerichtlichen
Überprüfung
ist
.
Freispruch
tatsächlichen
Gründen
sind
regelmäßig
geschlossenen
Darstellung
erwiesen
angesehenen
Tatsachen
festzustellen
Beweiswürdigung
ist
Schuldspruch
erforderlichen
Feststellungen
getroffen
werden
konnten
.
.
;
vgl.
zusammenfassend
nur
Urteil
24
Juli
NStZ-RR
.
Strafkammer
teilt
Anklageinhalt
protokollartig
wohl
gesamte
Beweisergebnis
Details
auch
offenbar
Entscheidung
Verurteilung
Freispruch
Bedeutung
haben
können
etwa
nur
Beispiel
nennen
Hinweise
Sanitäters
Arzt
möglichen
Sonnenbrand
s.
Eingefügt
Darlegungen
sind
immer
wieder
beweiswürdigende
Überlegungen
meist
jeweils
streng
zuvor
geschilderten
Teile
Beweisergebnisse
begrenzt
sind
.
Staatsanwaltschaft
Generalbundesanwalt
haben
zutreffend
insgesamt
nur
etwa
Urteilsseiten
verstreute
Passagen
aufgezählt
meist
Absatz
manchmal
nur
einzelne
Sätze
Sachverhaltsfeststellungen
bewerten
sind
.
Abgesehen
Notwendigkeit
Bruchstücke
umfangreichen
Ausführungen
herauszufiltern
ist
insgesamt
kaum
möglich
geschlossenen
revisionsrechtlichen
Überprüfung
zugänglichen
Sachverhaltsfeststellung
zusammenzufassen
.
2
.
weiterer
Rechtsfehler
liegt
Strafkammer
erforderliche
Gesamtwürdigung
Täterschaft
sprechenden
Indizien
vgl.
aaO
unterlassen
hat
Vielzahl
Generalbundesanwalt
zutreffend
sämtlicher
Angeklagter
umfangreich
Detail
dargelegt
weitgehend
allenfalls
isoliert
bewertet
sind
.
Gesamtschau
könnte
Vielzahl
einzelner
Gesichtspunkte
Grund
Häufung
gegenseitigen
Durchdringung
möglicherweise
Überzeugung
Richtigkeit
Anklagevorwurfs
vermitteln
aaO
.
3
.
Angeklagte
hat
"
Laufe
Hauptverhandlung
"
zunächst
mündlich
zehnten
Verhandlungstag
schriftlich
Verteidiger
erklärt
:
sei
Mitglied
"
"
beauftragt
worden
.
"
Abreibung
Schmiere
stehen
"
erforderlichenfalls
einzugreifen
.
Tatort
sei
genannt
worden
sonst
.
Täter
Abreibung
seien
ebenso
unbekannt
gewesen
Dr.
Ferne
beobachtet
Männer
.
habe
angriffen
.
Frau
Hilfe
kam
seien
Männer
geflüchtet
auch
Angeklagte
geflüchtet
sei
.
Sonst
wisse
.
Strafkammer
hält
möglich
Angeklagte
Tat
tun
hatte
Angaben
Unrecht
belastet
habe
.
Verteidiger
habe
Abgabe
Erklärung
Gespräche
Staatsanwaltschaft
verwiesen
"
Gericht
bewusst
einbezogen
Inhalt
Stillschweigen
vereinbart
worden
sei
"
.
Angeklagte
wolle
bald
Untersuchungshaft
entlassen
werden
.
Zumal
Staatsanwalt
Hauptverhandlung
erklärt
habe
bisherigen
Beweisaufnahme
komme
nur
Bewährungsstrafe
Beihilfe
gefährlicher
Körperverletzung
Betracht
sei
so
folgert
Strafkammer
insgesamt
eindeutig
Staatsanwaltschaft
"
Bewährungsstrafe
Aussicht
gestellt
"
habe
.
liege
Angeklagte
Verfahren
entsprechend
beenden
wahrheitswidrig
genannten
Angaben
gemacht
habe
.
bemerkt
Senat
:
Verständigungen
können
Hauptverhandlung
vorbereitet
werden
jedoch
ist
dann
Transparenz
Hauptverhandlung
herzustellen
.
Transparenzgebot
kennzeichnet
Verfahren
Verständigung
Strafverfahren
insgesamt
vgl.
zusammenfassend
auch
Niemöller/Schlothauer/Weider
Verständigung
Strafverfahren
.
.
auch
Gesetzgebungsmaterialien
Reihe
Bestimmungen
hieraus
erwachsende
Pflichten
Gerichts
ergibt
vgl.
Satz
§
§
Abs.
§
Abs.
Abs.
Satz
§
Abs.
.
spezielle
gesetzliche
Regelung
nur
Staatsanwaltschaft
Verteidigung
Rahmen
Hauptverhandlung
geführte
Gespräche
letztlich
Ziel
haben
Hauptverhandlung
abzukürzen
gibt
.
Jedoch
hat
Staatsanwaltschaft
Ermittlungsverfahren
Verfahrensförderung
anderen
Verfahrensbeteiligten
naheliegend
häufig
Verteidigung
geführte
Gespräche
aktenkundig
machen
Satz
besonders
sorgfältig
Verständigung
.
.
angestrebt
wird
vgl.
Meyer-Goßner
54
.
Aufl
.
.
8)
.
spricht
auch
derartige
Gespräche
offen
legen
sind
Gericht
sonst
Gesprächen
abgegebene
Erklärungen
Angeklagten
umfassender
Grundlage
würdigen
könnte
.
würde
Übrigen
besonderem
Maße
gelten
Gespräche
Angeklagte
geführten
Hauptverhandlung
nur
Verteidigung
Angeklagten
geführt
würden
anschließende
Aussagen
dann
übrigen
Angeklagten
belasten
vgl.
BGHSt
83
;
.
ist
hier
aber
einschlägig
B.
erklärt
hat
Dr.
kennen
.
Übrigen
ist
hier
Ergebnis
genannte
klärung
Verteidigers
gebotene
Klarstellung
jedenfalls
ansatzweise
auch
Hinblick
vereinbarte
Stillschweigen
näheren
Inhalt
Gesprächs
vollem
Umfang
vgl.
§
Abs.
erfolgt
.
Senat
braucht
aber
näher
nachzugehen
Zusammenhang
insgesamt
Möglichkeit
Angeklagten
begünstigenden
Rechtsfehlers
erkennen
ist
.
Unabhängig
wäre
Einbeziehung
Aussagegenese
Würdigung
etwas
lebensfremd
erscheinenden
Erklärung
Angeklagten
nur
Möglichkeit
selbstbelastenden
Erfindung
Unschuldigen
prüfen
gewesen
.
Jedenfalls
weniger
naheliegend
erörterungsbedürftig
erscheint
auch
Möglichkeit
Erreichung
milden
Strafe
zwar
Tatbeteiligung
grundsätzlich
eingeräumt
sein
soll
Art
Maß
Entlastungstendenz
aber
gering
geschildert
sein
kann
.
so
führt
Strafkammer
sei
Angeklagte
selbst
Zugrundelegung
Angaben
straflos
.
ergäben
nämlich
zwingend
Haupttätern
Anwesenheit
Angeklagten
Tatort
bekannt
gewesen
sei
.
rechtliche
Ansatz
Ausführungen
ist
zutreffend
auch
beruhen
aber
rechtsfehlerfreien
Beweiswürdigung
.
-9-
Beihilfe
objektiv
Tat
fördert
braucht
Haupttäter
wissen
Urteil
8
Juli
BGHSt
.
bloße
objektiv
Tat
fördernde
Anwesenheit
Tatort
kann
"
psychische
"
Beihilfe
sein
Beschluss
17
.
März
NStZ
491
;
zusammenfassend
Rechtsprechung
StGB
§
.
9.4
nur
Haupttäter
bekannt
ist
.
war
hier
Fall
.
Andererseits
war
Angeklagte
nur
anwesend
stand
"
Schmiere
"
war
bereit
nötig
helfen
.
auch
dann
strafbarer
Beihilfe
führt
Haupttäter
Anwesenheit
realisierten
Bereitschaft
Hilfe
weiß
wird
unterschiedlich
beurteilt
Murmann
§
.
4
;
StGB
7
.
Aufl
.
§
.
8
;
f.
;
Dreher
.
Auffassung
Senats
liegt
strafbare
Beihilfe
.
Tat
ist
Fall
objektiv
gefördert
Förderung
ist
nur
vorbereitet
.
Bereich
strafbaren
Verhaltens
noch
erreicht
ist
folgt
Straflosigkeit
Vorbereitung
sogar
weiter
gehenden
versuchten
Beihilfe
aaO
.
Annahme
fehlender
Kenntnis
Haupttäter
ist
allerdings
rechtsfehlerfrei
begründet
.
Richterliche
Überzeugung
erfordert
gefundene
Ergebnis
"
zwingend
"
anderes
Ergebnis
also
denknotwendig
ausgeschlossen
ist
.
wäre
überspannter
rechtlich
unzutreffender
Maßstab
.
.
;
vgl.
zuletzt
Urteil
20
.
September
.
beschränkt
Strafkammer
allein
Bewertung
Erklärung
Angeklagten
auch
hier
nur
isolierte
Würdigung
einzelnen
Beweismittel
besorgen
lässt
.
4
.
Annahme
Inhalt
Dr.
versandten
Postkarten
sei
strafrechtlich
irrelevant
ist
gestützt
historische
Dracula
"
einerseits
grausamer
Tyrann
Feinde
pfählen
ließ
andererseits
fanatischer
Kämpfer
Gerechtigkeit
"
gelte
.
sei
"
zwingend
"
Dr.
Familie
bedrohen
wollte
weise
habe
nur
ankündigen
wollen
"
Nachdruck
Gerechtigkeit
kämpfen
werde
"
.
spreche
auch
"
Betrüger
"
genannt
habe
.
Annahme
Verhalten
selbst
strafbar
werte
spreche
Akademiker
dann
kaum
offene
Postkarten
verschicken
würde
Weise
leicht
überführt
werden
könne
.
Empfänger
Aussagen
bedroht
gefühlt
hätten
Strafkammer
unzutreffend
bewertet
hätte
bedeute
so
Zeuge
"
"
"
Tod
"
sei
irrelevant
.
Drohung
.
.
§
StGB
vorliege
richte
Bedrohte
Ankündigung
Übels
ernst
nehme
abzustellen
sei
allein
Drohenden
.
Auch
sei
klar
genug
überhaupt
angedroht
sei
.
Ausführungen
halten
objektiven
noch
subjektiven
Seite
rechtlicher
Überprüfung
stand
.
Drohung
Sinne
genannten
Vorschriften
ist
Ankündigung
künftigen
Übels
Eintritt
Täter
hat
jedenfalls
haben
vorgibt
vgl.
zusammenfassend
Fischer
StGB
59
.
Aufl
.
.
.
Ankündigung
eigenen
künftigen
Verhaltens
hat
Strafkammer
Recht
Zweifel
.
empfindliches
Übel
angekündigt
ist
richtet
Inhalt
Erklärung
Empfängerhorizont
bestimmen
ist
12
.
Aufl
.
.
.
Hier
haben
Empfänger
Postkarten
so
Strafkammer
Inhalt
landläufigen
Sinn
Bedrohung
Tod
jedenfalls
schwerer
körperlicher
Misshandlung
verstanden
ernst
genommen
.
tragfähig
ist
Zusammenhang
hilfsweise
angestellte
Erwägung
Strafkammer
Drohung
vorläge
sei
unpräzise
.
hier
etwaige
Drohung
gerichtet
sein
könnte
Tod
jedenfalls
schwere
körperliche
Misshandlung
ist
erkennbar
.
Drohung
bedarf
aber
präzisierenden
Erläuterung
.
Vorsatz
Täters
muss
gerichtet
sein
Empfänger
Äußerungen
Drohung
versteht
ernst
nimmt
.
Anhaltspunkte
eher
fern
liegend
erscheinende
Annahme
Dr.
hätte
geglaubt
Karteninhalt
würde
Empfängern
landläufigen
Sinn
uneindeutiger
historischer
Überlieferungen
nur
Streben
Gerechtigkeit
bewertet
sind
genannt
erkennbar
.
Offenbar
kommt
Strafkammer
Annahme
"
zwingend
"
sei
;
dargelegt
ist
jedoch
rechtsfehlerhafter
Maßstab
.
subjektiver
Hinsicht
kann
Übrigen
allein
Hinweis
Empfänger
Karten
"
Betrüger
"
bezeichnet
wurden
tragfähig
belegen
Dr.
anders
vorgeworfen
überhaupt
glaubte
noch
Einzelnen
wiederholt
wechselnde
Ansprüche
haben
.
Andernfalls
wäre
Überlegungen
besonderem
Einsatz
Gerechtigkeit
ohnehin
Raum
.
wäre
auch
erörtern
gewesen
Angeklagte
kurz
Versendung
Postkarten
erkennbare
weitere
Begründung
neue
hohe
Forderungen
erhob
.
könnte
sprechen
nur
künftiges
Bemühen
Gerechtigkeit
ankündigen
wollte
.
rechtsfehlerfrei
begründet
ist
Annahme
strafbares
Verhalten
gerichtete
Vorstellung
Dr.
spreche
auch
Zahnarzt
Akademiker
dann
schwerlich
"
lesbare
"
offene
Karten
verschickt
so
Gefahr
strafrechtlicher
Verfolgung
erhöht
hätte
.
fehlt
Erörterung
offensichtlich
gegenläufigen
Gesichtspunkts
Karten
Namen
unterschrieben
hat
.
Karten
gelesen
werden
konnten
kommt
wohl
potentiellen
Leser
Rumänisch
können
.
5
.
Angeklagten
stützt
allein
getroffene
Feststellung
insoweit
hätten
Anhaltspunkte
ergeben
nur
Angabe
habe
zwar
Inhalt
Postkarten
gekannt
gewusst
Dr.
abschicken
wollte
jedoch
tun
gehabt
.
erörtert
ist
jedoch
Zusammenhang
festgestellte
Aussage
Freundin
hätte
gezwungen
werden
sollen
anzuerkennen
"
Grundstück
Dr.
mitgeteilte
Aussage
gehöre
"
;
so
deckt
Forderungen
bald
Postkarten
gestellt
wurden
.
Leute
so
Freundin
hätten
Unterschrift
erzwingen
wollen
.
Schon
Beweisergebnis
ist
unabhängig
letztlich
tatrichterlich
werten
ist
vereinbar
Annahme
deute
Mitwirkung
Drohung
Postkarten
.
6
.
Sachrüge
durchgreift
kann
Hauptverhandlung
hilfsweise
gestellte
Aussetzungsantrag
Verteidigers
beruhen
.
Grunde
liegt
22
.
Februar
Landgericht
gerichteter
Akteneinsichtsantrag
dort
unbearbeitet
blieb
;
auch
Staatsanwaltschaft
hat
Aktenweiterleitung
22
.
März
hingewiesen
.
Wiederholt
wurde
Antrag
vgl.
insoweit
Beschluss
1
.
Februar
NStZ
.
Aussetzungsantrag
war
jedenfalls
nur
Fall
gestellt
"
Senat
Verfahrensrügen
Bedeutung
beimessen
dort
Bezug
genommenen
Verfahrenstatsachen
verwerten
will
"
.
ist
Fall
.
7
.
sofortige
Beschwerde
Staatsanwaltschaft
Zuerkennung
Entschädigung
unschuldig
erlittene
Untersuchungshaft
ist
Aufhebung
Urteils
gegenstandslos
Urteil
24
.
Januar
.
8
.
auch
Urteil
mitgeteilt
ist
bewertet
unverändert
zugelassene
Anklage
Versendung
Postkarten
versuchte
besonders
schwere
räuberische
Erpressung
§
§
Abs.
Nr.
StGB
Tateinheit
gescheiterten
Überfall
.
verwirklichten
Tatbeständen
stehe
.
veranlasst
folgende
vorsorgliche
Hinweise
:
bedarf
Klärung
Postkarten
Frau
Tochter
nur
Druck
Nebenkläger
ausüben
sollten
auch
Zahlung
aufgefordert
werden
sollten
Formulierung
"
gebt
zurück
Betrüger
"
sprechen
könnte
.
Sollte
nur
Nebenkläger
Druck
ausgeübt
werden
auch
Dritten
Aussicht
gestellte
Übel
können
genügen
vgl.
Gropp/Sinn
§
.
könnte
hier
letztlich
tatbestandliche
Handlungseinheit
vorliegen
vgl.
aaO
.
.
Sollten
auch
Frau
Tochter
Zahlung
aufgefordert
werden
wäre
versuchte
Erpressung
mehrfach
erfüllt
selbst
Forderungen
jedenfalls
wirtschaftlich
nur
Vermögen
richtete
§
StGB
auch
höchstpersönliche
Rechtsgut
Willensfreiheit
schützt
Urteil
28
.
April
.
Allein
Strafkammer
festgestellt
hat
Postkarten
sei
auch
gleichzeitig
etwa
km
entfernt
selben
Briefpostzentrum
.
gegeben
wurden
wären
Taten
natürlichen
Handlungseinheit
verbunden
Urteil
24
November
.
Räuberische
Erpressung
§
StGB
erfordert
Drohung
gegenwärtiger
Gefahr
Leib
Leben
.
Genaue
zeitliche
Grenzen
Zukunft
angedrohte
Gefahr
noch
gegenwärtig
ist
lassen
allgemein
festlegen
.
Gegenwärtigkeit
kann
grundsätzlich
auch
dann
noch
vorliegen
Opfer
lang
bemessene
Zahlungsfrist
gesetzt
ist
.
Entscheidend
sind
zuletzt
Maßgabe
Täter
möglich
gehaltenen
Opfersicht
beurteilenden
Umstände
Einzelfalls
Revisionsgericht
Wesentlichen
nur
Tatrichter
angelegten
Maßstab
überprüfen
kann
vgl.
Urteil
27
.
August
NStZ-RR
267
;
Beschluss
4
.
September
NStZ-RR
135
;
Urteil
28
.
August
StR
StGB
Drohung
.
.
Wieso
Versendung
Postkarten
Waffe
anderes
gefährliches
Werkzeug
verwendet
sein
könnte
§
Abs.
Nr.
StGB
ist
ersichtlich
.
Tateinheit
gescheiterten
Überfall
versuchten
Erpressung
Postkarten
läge
auch
Strafkammer
erwägt
Motive
.
Karten
dort
versuchten
Überfall
hinweisen
so
neue
Drohung
unterstreichen
sollten
.
Auch
Rahmen
versuchten
Erpressung
Einzelakte
Willen
Opfers
einwirken
sollen
somit
nur
ursprüngliche
Drohung
durchgehalten
wird
liegt
Tateinheit
Blick
einheitlichen
Lebenssachverhalt
nur
engem
räumlichen
zeitlichen
Zusammenhang
Einzelakte
Urteil
30
November
BGHSt
.
ist
Verhältnis
versuchten
Überfall
.
Wochen
später
.
Post
.
schickten
Drohungen
Fall
.
kommt
erste
Tat
Erpressung
nur
vorbereiten
sollte
Erpresser
unmittelbaren
Taterfolg
wirtschaftliches
Interesse
hatte
.
Wären
aber
einmal
unmittelbare
Erpressungsversuche
gegebenen
Umständen
tateinheitlich
verbunden
kann
Erpressungsversuch
vorangegangenen
Versuch
Aussichten
Erpressungsversuchs
einschüchternde
Wirkung
anderen
Straftat
vergrößern
erst
recht
gelten
.
9
.
Hauptverhandlung
naheliegend
schwierigen
Beweislage
Verhandlungstage
hinzog
fand
reduzierter
Gerichtsbesetzung
.
Zurückverweisung
Sache
mögliche
Änderung
Besetzungsentscheidung
erscheint
hier
erwägenswert
.
Wahl
Jäger