NAMEN 29 November Strafsache 1 . 2 . 3 . versuchten besonders schweren Raubes u.a. 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Sitzung 29 November teilgenommen haben : Vorsitzender Richter Bundesgerichtshof Richter Bundesgerichtshof Dr. Wahl Dr. Prof. Dr. Prof. Dr. Oberstaatsanwältin Bundesgerichtshof Vertreterin Bundesanwaltschaft Rechtsanwalt Verhandlung Rechtsanwalt Verteidiger Angeklagten Dr. Rechtsanwalt Verteidiger Angeklagten Rechtsanwalt Rechtsanwalt Rechtsanwalt Verteidiger Angeklagten Rechtsanwalt Rechtsanwalt Nebenklägervertreter Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Recht erkannt : Revisionen Staatsanwaltschaft Nebenklägers wird Urteil Landgerichts 4 November Feststellungen aufgehoben . Sache wird neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittel andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . Gründe : Revisionen Staatsanwaltschaft Nebenkläger wenden Freisprüche Angeklagten folgenden Anlagevorwürfen : Angeklagte Dr. tätiger rumänischer Zahnarzt hatte Nebenkläger geschäftliche Beziehungen gehabt stritt hohe Beträge . wusste Ansprüche mehr hatte Abgeltung € bezahlt hatte . erhob aber immer neue höher werdende Forderungen . erstattete gegenseitig Strafanzeigen prozessierte Villa . Dr. Angeklagten nahm schließlich Kontakt Aufenthalte . Tochter Gastronomiebetriebe führte " Gewalt Druck setzen " sollte Zahlungen Beendigung Prozesses Sinne Dr. bereit würde . Dr. nahmen Kontakt " Rockergruppe " Ende wurden Angeklagte weiteres Bandenmitglied " beauftragt " . " plante nun Dr. weitere Vorgehen " . 19 . August versuchten B. engem Kontakt . " Team " vergeblich Lüge habe Porsche angefahren Straße locken überfallen Autoschlüssel Bargeld wegzunehmen . Beute hätten B. Mittäter behalten sollen . Pension kam eilten B. Tage später Parkplatz Mittäter Pension beschossen Reizgas Auge verletzte schlugen Schreckschusspistole versuchten Autoschlüssel Brieftasche abzunehmen . flüchteten Beute Angehörige Hilfe eilten . 15 . September so wird Dr. seien . weiter vorgeworfen Frau Tochter je Postkarte Motiven . Dr. geschickt Rumänisch folgendem Text beschrieben hatte : " gestohlen habt Betrüger . ist letzte Warnung . . " . war auch Dracula bekannter rumänischer Fürst " Pfählung Hinrichtungsart bevorzugte " . liegende Drohung hätte letztlich veranlassen sollen noch derungen einzugehen . Tage später schickte Dr. Entwurf " " Übertragung Geld Wertgegenständen Wert jedenfalls weit über Mio. € Dr. verpflichten sollte . kam Aufforderung . Angeklagten wurden freigesprochen Täter Überfalls auch Verbindung Dr. Tat seien stellbar Postkarten hätten strafbaren Inhalt sei Tatbeteiligung Postkarten festzustellen . Revisionen haben schon Sachrüge Erfolg : 1 . Bezüglich Überfalls beruht Urteil genügende Grundlage revisionsgerichtlichen Überprüfung ist . Freispruch tatsächlichen Gründen sind regelmäßig geschlossenen Darstellung erwiesen angesehenen Tatsachen festzustellen Beweiswürdigung ist Schuldspruch erforderlichen Feststellungen getroffen werden konnten . . ; vgl. zusammenfassend nur Urteil 24 Juli NStZ-RR . Strafkammer teilt Anklageinhalt protokollartig wohl gesamte Beweisergebnis Details auch offenbar Entscheidung Verurteilung Freispruch Bedeutung haben können etwa nur Beispiel nennen Hinweise Sanitäters Arzt möglichen Sonnenbrand s. Eingefügt Darlegungen sind immer wieder beweiswürdigende Überlegungen meist jeweils streng zuvor geschilderten Teile Beweisergebnisse begrenzt sind . Staatsanwaltschaft Generalbundesanwalt haben zutreffend insgesamt nur etwa Urteilsseiten verstreute Passagen aufgezählt meist Absatz manchmal nur einzelne Sätze Sachverhaltsfeststellungen bewerten sind . Abgesehen Notwendigkeit Bruchstücke umfangreichen Ausführungen herauszufiltern ist insgesamt kaum möglich geschlossenen revisionsrechtlichen Überprüfung zugänglichen Sachverhaltsfeststellung zusammenzufassen . 2 . weiterer Rechtsfehler liegt Strafkammer erforderliche Gesamtwürdigung Täterschaft sprechenden Indizien vgl. aaO unterlassen hat Vielzahl Generalbundesanwalt zutreffend sämtlicher Angeklagter umfangreich Detail dargelegt weitgehend allenfalls isoliert bewertet sind . Gesamtschau könnte Vielzahl einzelner Gesichtspunkte Grund Häufung gegenseitigen Durchdringung möglicherweise Überzeugung Richtigkeit Anklagevorwurfs vermitteln aaO . 3 . Angeklagte hat " Laufe Hauptverhandlung " zunächst mündlich zehnten Verhandlungstag schriftlich Verteidiger erklärt : sei Mitglied " " beauftragt worden . " Abreibung Schmiere stehen " erforderlichenfalls einzugreifen . Tatort sei genannt worden sonst . Täter Abreibung seien ebenso unbekannt gewesen Dr. Ferne beobachtet Männer . habe angriffen . Frau Hilfe kam seien Männer geflüchtet auch Angeklagte geflüchtet sei . Sonst wisse . Strafkammer hält möglich Angeklagte Tat tun hatte Angaben Unrecht belastet habe . Verteidiger habe Abgabe Erklärung Gespräche Staatsanwaltschaft verwiesen " Gericht bewusst einbezogen Inhalt Stillschweigen vereinbart worden sei " . Angeklagte wolle bald Untersuchungshaft entlassen werden . Zumal Staatsanwalt Hauptverhandlung erklärt habe bisherigen Beweisaufnahme komme nur Bewährungsstrafe Beihilfe gefährlicher Körperverletzung Betracht sei so folgert Strafkammer insgesamt eindeutig Staatsanwaltschaft " Bewährungsstrafe Aussicht gestellt " habe . liege Angeklagte Verfahren entsprechend beenden wahrheitswidrig genannten Angaben gemacht habe . bemerkt Senat : Verständigungen können Hauptverhandlung vorbereitet werden jedoch ist dann Transparenz Hauptverhandlung herzustellen . Transparenzgebot kennzeichnet Verfahren Verständigung Strafverfahren insgesamt vgl. zusammenfassend auch Niemöller/Schlothauer/Weider Verständigung Strafverfahren . . auch Gesetzgebungsmaterialien Reihe Bestimmungen hieraus erwachsende Pflichten Gerichts ergibt vgl. Satz § § Abs. § Abs. Abs. Satz § Abs. . spezielle gesetzliche Regelung nur Staatsanwaltschaft Verteidigung Rahmen Hauptverhandlung geführte Gespräche letztlich Ziel haben Hauptverhandlung abzukürzen gibt . Jedoch hat Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren Verfahrensförderung anderen Verfahrensbeteiligten naheliegend häufig Verteidigung geführte Gespräche aktenkundig machen Satz besonders sorgfältig Verständigung . . angestrebt wird vgl. Meyer-Goßner 54 . Aufl . . 8) . spricht auch derartige Gespräche offen legen sind Gericht sonst Gesprächen abgegebene Erklärungen Angeklagten umfassender Grundlage würdigen könnte . würde Übrigen besonderem Maße gelten Gespräche Angeklagte geführten Hauptverhandlung nur Verteidigung Angeklagten geführt würden anschließende Aussagen dann übrigen Angeklagten belasten vgl. BGHSt 83 ; . ist hier aber einschlägig B. erklärt hat Dr. kennen . Übrigen ist hier Ergebnis genannte klärung Verteidigers gebotene Klarstellung jedenfalls ansatzweise auch Hinblick vereinbarte Stillschweigen näheren Inhalt Gesprächs vollem Umfang vgl. § Abs. erfolgt . Senat braucht aber näher nachzugehen Zusammenhang insgesamt Möglichkeit Angeklagten begünstigenden Rechtsfehlers erkennen ist . Unabhängig wäre Einbeziehung Aussagegenese Würdigung etwas lebensfremd erscheinenden Erklärung Angeklagten nur Möglichkeit selbstbelastenden Erfindung Unschuldigen prüfen gewesen . Jedenfalls weniger naheliegend erörterungsbedürftig erscheint auch Möglichkeit Erreichung milden Strafe zwar Tatbeteiligung grundsätzlich eingeräumt sein soll Art Maß Entlastungstendenz aber gering geschildert sein kann . so führt Strafkammer sei Angeklagte selbst Zugrundelegung Angaben straflos . ergäben nämlich zwingend Haupttätern Anwesenheit Angeklagten Tatort bekannt gewesen sei . rechtliche Ansatz Ausführungen ist zutreffend auch beruhen aber rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung . -9- Beihilfe objektiv Tat fördert braucht Haupttäter wissen Urteil 8 Juli BGHSt . bloße objektiv Tat fördernde Anwesenheit Tatort kann " psychische " Beihilfe sein Beschluss 17 . März NStZ 491 ; zusammenfassend Rechtsprechung StGB § . 9.4 nur Haupttäter bekannt ist . war hier Fall . Andererseits war Angeklagte nur anwesend stand " Schmiere " war bereit nötig helfen . auch dann strafbarer Beihilfe führt Haupttäter Anwesenheit realisierten Bereitschaft Hilfe weiß wird unterschiedlich beurteilt Murmann § . 4 ; StGB 7 . Aufl . § . 8 ; f. ; Dreher . Auffassung Senats liegt strafbare Beihilfe . Tat ist Fall objektiv gefördert Förderung ist nur vorbereitet . Bereich strafbaren Verhaltens noch erreicht ist folgt Straflosigkeit Vorbereitung sogar weiter gehenden versuchten Beihilfe aaO . Annahme fehlender Kenntnis Haupttäter ist allerdings rechtsfehlerfrei begründet . Richterliche Überzeugung erfordert gefundene Ergebnis " zwingend " anderes Ergebnis also denknotwendig ausgeschlossen ist . wäre überspannter rechtlich unzutreffender Maßstab . . ; vgl. zuletzt Urteil 20 . September . beschränkt Strafkammer allein Bewertung Erklärung Angeklagten auch hier nur isolierte Würdigung einzelnen Beweismittel besorgen lässt . 4 . Annahme Inhalt Dr. versandten Postkarten sei strafrechtlich irrelevant ist gestützt historische Dracula " einerseits grausamer Tyrann Feinde pfählen ließ andererseits fanatischer Kämpfer Gerechtigkeit " gelte . sei " zwingend " Dr. Familie bedrohen wollte weise habe nur ankündigen wollen " Nachdruck Gerechtigkeit kämpfen werde " . spreche auch " Betrüger " genannt habe . Annahme Verhalten selbst strafbar werte spreche Akademiker dann kaum offene Postkarten verschicken würde Weise leicht überführt werden könne . Empfänger Aussagen bedroht gefühlt hätten Strafkammer unzutreffend bewertet hätte bedeute so Zeuge " " " Tod " sei irrelevant . Drohung . . § StGB vorliege richte Bedrohte Ankündigung Übels ernst nehme abzustellen sei allein Drohenden . Auch sei klar genug überhaupt angedroht sei . Ausführungen halten objektiven noch subjektiven Seite rechtlicher Überprüfung stand . Drohung Sinne genannten Vorschriften ist Ankündigung künftigen Übels Eintritt Täter hat jedenfalls haben vorgibt vgl. zusammenfassend Fischer StGB 59 . Aufl . . . Ankündigung eigenen künftigen Verhaltens hat Strafkammer Recht Zweifel . empfindliches Übel angekündigt ist richtet Inhalt Erklärung Empfängerhorizont bestimmen ist 12 . Aufl . . . Hier haben Empfänger Postkarten so Strafkammer Inhalt landläufigen Sinn Bedrohung Tod jedenfalls schwerer körperlicher Misshandlung verstanden ernst genommen . tragfähig ist Zusammenhang hilfsweise angestellte Erwägung Strafkammer Drohung vorläge sei unpräzise . hier etwaige Drohung gerichtet sein könnte Tod jedenfalls schwere körperliche Misshandlung ist erkennbar . Drohung bedarf aber präzisierenden Erläuterung . Vorsatz Täters muss gerichtet sein Empfänger Äußerungen Drohung versteht ernst nimmt . Anhaltspunkte eher fern liegend erscheinende Annahme Dr. hätte geglaubt Karteninhalt würde Empfängern landläufigen Sinn uneindeutiger historischer Überlieferungen nur Streben Gerechtigkeit bewertet sind genannt erkennbar . Offenbar kommt Strafkammer Annahme " zwingend " sei ; dargelegt ist jedoch rechtsfehlerhafter Maßstab . subjektiver Hinsicht kann Übrigen allein Hinweis Empfänger Karten " Betrüger " bezeichnet wurden tragfähig belegen Dr. anders vorgeworfen überhaupt glaubte noch Einzelnen wiederholt wechselnde Ansprüche haben . Andernfalls wäre Überlegungen besonderem Einsatz Gerechtigkeit ohnehin Raum . wäre auch erörtern gewesen Angeklagte kurz Versendung Postkarten erkennbare weitere Begründung neue hohe Forderungen erhob . könnte sprechen nur künftiges Bemühen Gerechtigkeit ankündigen wollte . rechtsfehlerfrei begründet ist Annahme strafbares Verhalten gerichtete Vorstellung Dr. spreche auch Zahnarzt Akademiker dann schwerlich " lesbare " offene Karten verschickt so Gefahr strafrechtlicher Verfolgung erhöht hätte . fehlt Erörterung offensichtlich gegenläufigen Gesichtspunkts Karten Namen unterschrieben hat . Karten gelesen werden konnten kommt wohl potentiellen Leser Rumänisch können . 5 . Angeklagten stützt allein getroffene Feststellung insoweit hätten Anhaltspunkte ergeben nur Angabe habe zwar Inhalt Postkarten gekannt gewusst Dr. abschicken wollte jedoch tun gehabt . erörtert ist jedoch Zusammenhang festgestellte Aussage Freundin hätte gezwungen werden sollen anzuerkennen " Grundstück Dr. mitgeteilte Aussage gehöre " ; so deckt Forderungen bald Postkarten gestellt wurden . Leute so Freundin hätten Unterschrift erzwingen wollen . Schon Beweisergebnis ist unabhängig letztlich tatrichterlich werten ist vereinbar Annahme deute Mitwirkung Drohung Postkarten . 6 . Sachrüge durchgreift kann Hauptverhandlung hilfsweise gestellte Aussetzungsantrag Verteidigers beruhen . Grunde liegt 22 . Februar Landgericht gerichteter Akteneinsichtsantrag dort unbearbeitet blieb ; auch Staatsanwaltschaft hat Aktenweiterleitung 22 . März hingewiesen . Wiederholt wurde Antrag vgl. insoweit Beschluss 1 . Februar NStZ . Aussetzungsantrag war jedenfalls nur Fall gestellt " Senat … Verfahrensrügen Bedeutung beimessen dort Bezug genommenen Verfahrenstatsachen … verwerten will " . ist Fall . 7 . sofortige Beschwerde Staatsanwaltschaft Zuerkennung Entschädigung unschuldig erlittene Untersuchungshaft ist Aufhebung Urteils gegenstandslos Urteil 24 . Januar . 8 . auch Urteil mitgeteilt ist bewertet unverändert zugelassene Anklage Versendung Postkarten versuchte besonders schwere räuberische Erpressung § § Abs. Nr. StGB Tateinheit gescheiterten Überfall . verwirklichten Tatbeständen stehe . veranlasst folgende vorsorgliche Hinweise : bedarf Klärung Postkarten Frau Tochter nur Druck Nebenkläger ausüben sollten auch Zahlung aufgefordert werden sollten Formulierung " gebt zurück Betrüger " sprechen könnte . Sollte nur Nebenkläger Druck ausgeübt werden auch Dritten Aussicht gestellte Übel können genügen vgl. Gropp/Sinn § . könnte hier letztlich tatbestandliche Handlungseinheit vorliegen vgl. aaO . . Sollten auch Frau Tochter Zahlung aufgefordert werden wäre versuchte Erpressung mehrfach erfüllt selbst Forderungen jedenfalls wirtschaftlich nur Vermögen richtete § StGB auch höchstpersönliche Rechtsgut Willensfreiheit schützt Urteil 28 . April . Allein Strafkammer festgestellt hat Postkarten sei auch gleichzeitig etwa km entfernt selben Briefpostzentrum . gegeben wurden wären Taten natürlichen Handlungseinheit verbunden Urteil 24 November . Räuberische Erpressung § StGB erfordert Drohung gegenwärtiger Gefahr Leib Leben . Genaue zeitliche Grenzen Zukunft angedrohte Gefahr noch gegenwärtig ist lassen allgemein festlegen . Gegenwärtigkeit kann grundsätzlich auch dann noch vorliegen Opfer lang bemessene Zahlungsfrist gesetzt ist . Entscheidend sind zuletzt Maßgabe Täter möglich gehaltenen Opfersicht beurteilenden Umstände Einzelfalls Revisionsgericht Wesentlichen nur Tatrichter angelegten Maßstab überprüfen kann vgl. Urteil 27 . August NStZ-RR 267 ; Beschluss 4 . September NStZ-RR 135 ; Urteil 28 . August StR StGB Drohung . . Wieso Versendung Postkarten Waffe anderes gefährliches Werkzeug verwendet sein könnte § Abs. Nr. StGB ist ersichtlich . Tateinheit gescheiterten Überfall versuchten Erpressung Postkarten läge auch Strafkammer erwägt Motive . Karten dort versuchten Überfall hinweisen so neue Drohung unterstreichen sollten . Auch Rahmen versuchten Erpressung Einzelakte Willen Opfers einwirken sollen somit nur ursprüngliche Drohung durchgehalten wird liegt Tateinheit Blick einheitlichen Lebenssachverhalt nur engem räumlichen zeitlichen Zusammenhang Einzelakte Urteil 30 November BGHSt . ist Verhältnis versuchten Überfall . Wochen später . Post . schickten Drohungen Fall . kommt erste Tat Erpressung nur vorbereiten sollte Erpresser unmittelbaren Taterfolg wirtschaftliches Interesse hatte . Wären aber einmal unmittelbare Erpressungsversuche gegebenen Umständen tateinheitlich verbunden kann Erpressungsversuch vorangegangenen Versuch Aussichten Erpressungsversuchs einschüchternde Wirkung anderen Straftat vergrößern erst recht gelten . 9 . Hauptverhandlung naheliegend schwierigen Beweislage Verhandlungstage hinzog fand reduzierter Gerichtsbesetzung . Zurückverweisung Sache mögliche Änderung Besetzungsentscheidung erscheint hier erwägenswert . Wahl Jäger