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3299 lines
29 KiB

NAMEN
12
.
Januar
Strafsache
fahrlässiger
Tötung
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Sitzung
12
.
Januar
teilgenommen
haben
:
Vorsitzender
Richter
Bundesgerichtshof
Richter
Bundesgerichtshof
Rothfuß
Hebenstreit
Richterin
Bundesgerichtshof
Richter
Bundesgerichtshof
Prof.
Dr.
Oberstaatsanwalt
Bundesgerichtshof
Vertreter
Bundesanwaltschaft
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt
Verteidiger
Angeklagten
Rechtsanwalt
Vertreter
Nebenkläger
1
.
2
.
3
.
4
.
5
.
6
.
7
.
8
.
Rechtsanwalt
Vertreter
Nebenklägerin
Herr
gesetzlicher
Vertreter
Nebenklägerin
Rechtsanwalt
Vertreter
Nebenkläger
1
.
2
.
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Recht
erkannt
:
1
.
Revisionen
Staatsanwaltschaft
Nebenkläger
S.
S.
wird
Urteil
Landgerichts
18
November
Angeklagten
Sp
.
betrifft
Feststellungen
aufgehoben
.
2
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittel
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Verfahren
insgesamt
Angeklagte
Vorwurf
fahrlässigen
Tötung
tateinheitlichen
Fällen
rechtlich
zusammentreffend
fahrlässiger
Körperverletzung
tateinheitlichen
Fällen
tatsächlichen
Gründen
freigesprochen
.
Hiergegen
wenden
Staatsanwaltschaft
Nebenkläger
Revisionen
Verletzung
materiellen
Rechts
rügen
.
Rechtsmittel
führen
Aufhebung
Urteils
Angeklagten
betrifft
.
angefochtene
Urteil
betrifft
Einsturz
Daches
Stadt
betriebenen
Eissporthalle
2
.
Januar
.
Besucher
fanden
Tod
weitere
wurden
schwer
verletzt
.
Staatsanwaltschaft
hat
Angeklagten
Diplomingenieur
Fachbereich
Last
gelegt
habe
Tod
Verletzung
Besucher
unzureichende
Überprüfung
Dachkonstruktion
Eishalle
Rahmen
Stadt
erteilten
Auftrags
Ermittlung
Sanierungsaufwands
fahrlässig
verursacht
.
Verletzung
gebotenen
Sorgfalt
habe
unterlassen
Träger
Daches
umfassend
nächster
Nähe
handnah
betrachten
.
Risse
weitere
Schäden
seien
so
unentdeckt
geblieben
.
gebotenen
Nachdruck
hingewiesen
hätten
Verantwortlichen
Stadt
tiefer
gehende
Untersuchungen
veranlasst
schließlich
Maßnahmen
ergriffen
Gefahr
eingeschränkten
Tragfähigkeit
Dachkonstruktion
Eishalle
ausging
begegnen
etwa
Schließung
zumindest
Begrenzung
Schneelast
.
Landgericht
hat
vorgeworfene
Pflichtverletzung
zwar
festgestellt
.
sah
jedoch
erforderlichen
Maß
Sicherheit
erwiesen
Fehlverhalten
Angeklagten
Unglück
ursächlich
war
.
bestünden
erhebliche
Zweifel
Verantwortlichen
Stadt
Reichenhall
Befunde
wären
denn
Angeklagten
erhoben
mitgeteilt
worden
Anlass
weitere
Maßnahmen
genommen
hätten
.
II
.
Landgericht
hat
folgende
Feststellungen
getroffen
:
1
.
Planung
Bau
Hallenkomplexes
.
Stadt
betrieb
Jahr
Gelände
Münchner
Allee
Eissporthalle
.
Eissporthalle
wurde
Sommermonate
Tennishalle
genutzt
.
handelte
eigenständige
getrennte
Gebäudeteile
Mitteltrakt
verbunden
waren
.
Dächer
Hallen
waren
jeweils
Flachdachkonstruktion
ausgeführt
.
Eissporthalle
wurde
zunächst
zweiseitig
offenen
Bauweise
hergestellt
.
vorneherein
war
Erstellung
rundum
geschlossenen
Halle
Auge
gefasst
Bau
planerisch
berücksichtigen
.
Verglasung
zunächst
noch
offenen
Seiten
erfolgte
dann
Jahre
.
Planung
Eissporthalle
war
Tragfähigkeit
geleimten
Holzteilen
gebildeten
Überdachung
sogenannten
Kämpferträgerkonstruktion
vorneherein
Mängeln
behaftet
.
Auch
Errichtung
verlief
fehlerfrei
.
Kämpferträgerkonstruktion
gab
allgemeine
baurechtliche
Zulassung
.
erstreckte
aber
nur
Ausführung
Kämpferträger
Doppel-T-Träger
bis
maximalen
Höhe
Wegen
großen
Spannweite
ca.
m
erhielten
ca.
m
langen
Träger
jedoch
Höhe
entschieden
Planer
ger
.
baurechtliche
Zulassung
Einzelfall
wurde
eingeholt
.
hätte
erteilt
werden
können
ist
offen
.
Jedenfalls
hätte
dann
zuständige
oberste
bayerische
Baubehörde
besondere
erhöhte
Anforderungen
bezüglich
Güteklasse
Holzauswahl
ausschließlich
Güteklasse
verwendeten
Leims
ausschließlich
feuchtigkeitsunempfindliche
Resorcinharzprodukte
gestellt
Auflagen
Ebenheit
Kämpferstegplatten
Verklebung
erteilt
Hinweise
mindere
Belastbarkeit
Verwendung
Generalkeilzinkenstößen
Holzfeuchte
Herstellung
Bauteile
gegeben
.
Tatsächlich
wurde
dann
Holz
Güteklasse
überwiegend
feuchtigkeitsempfindlicher
Formaldehydharnstoffleim
verwendet
.
gewählte
Konstruktion
bewirkte
Zugspannungen
entsprechenden
DIN-Norm
maximal
zulässigen
Werte
%
überschritten
.
blieb
verborgen
zuständige
Bauingenieur
erforderlichen
statischen
Nachweise
unzutreffend
erbrachte
.
Überschreitung
zulässigen
Belastungswerte
führte
vorgeschriebenen
statischen
Sicherheitswerts
mindestens
vorneherein
nur
Faktor
erreicht
wurde
.
üblichen
Alterungsprozesses
war
Tag
Einsturzes
ca.
Jahre
Errichtung
Eissporthalle
Minderung
Sicherheitswertes
Faktor
rechnen
ordnungsgemäßer
Bauweise
also
verbleibenden
Sicherheitsfaktor
mindestens
.
tatsächlich
geringeren
Ausgangswerts
verblieb
Einsturztag
rechnerisch
nur
noch
Sicherheitsfaktor
.
Schneelast
war
Zeitpunkt
Errichtung
Eisspothalle
ordnungsgemäße
Planung
mängelfreier
Bau
vorausgesetzt
kg/m²
richtige
Bemessungswert
.
handschriftlichen
Zettel
Statik
wurde
Wert
maximal
zulässigen
Schneelast
sogar
kg/m²
beziffert
.
Verwendung
wasserlöslichen
hätte
dreier
Aspekte
Verwendung
finden
dürfen
:
schon
großen
Spannweite
bedingten
hohen
Belastung
Konstruktion
.
Weiter
erhöhten
Feuchtigkeit
Kondenswasser
geschlossenen
Hallen
.
hatte
Architekt
Halle
schon
Schreiben
22
Juli
Stadt
hingewiesen
.
Schließlich
sogenannten
Blockverklebung
vorgefertigten
Stege
vorgefertigten
Gurte
Verbindung
einzelnen
Brettlagen
Nagelpressklebung
.
Blockverklebung
war
Stand
Technik
hatte
Folge
Klebefugen
häufig
größer
Millimeter
waren
.
Dann
ist
mehr
geeignet
.
Harnstoffharzleims
hätten
Bereichen
Resorcinharzprodukte
Klebstoff
verwendet
werden
müssen
.
Mehrkosten
bezifferte
Architekt
seinerzeit
DM
.
Planungsfehler
war
Herstellungsprozess
mangelhaft
Zinkenprofile
Generalzinkenstöße
Stegplatten
Generalkeilzinkenstöße
Gurte
unterschiedliche
Profile
aufwiesen
so
Verklebungen
durchgehend
gleichmäßig
waren
da
Fräsung
Kämpferstegplatten
Verklebung
fertigen
Trägerlänge
-9-
Transport
zulässige
Maximalzeit
Stunden
verstrichen
war
.
2
.
Betriebszeit
.
ständige
Feuchtigkeit
Folge
bauphysikalisch
bedingter
Kondenswasserbildung
löste
Harnstoffleim
Laufe
Zeit
immer
weiter
.
schwächte
ohnehin
vermindert
tragfähige
Dachträgerkonstruktion
schließlich
mehr
Lage
war
starkem
Schneefall
erforderlichen
Lasten
tragen
.
kam
Folgendes
auch
Untersuchungen
Unglück
2
.
Januar
ergaben
Einsturz
Halle
ursächlich
war
:
Mängeln
Dacheindeckung
geringe
Neigung
gering
bemessener
Regenablaufrohre
kam
gesamten
Betriebsdauer
Eissporthalle
immer
wieder
größeren
Wassereinbrüchen
auch
Nachbesserungsarbeiten
Jahre
änderten
.
Ende
siebziger
Jahre
wurden
Hohlkastenträgern
deutliche
Wasserablaufspuren
Wasserflecken
erkennbar
.
Verglasung
Eissporthalle
Jahr
erfolgte
Einbau
Abluftanlagen
Dachfläche
Gewicht
jeweils
.
erfolgte
Baugenehmigungsverfahren
statische
Überprüfung
.
Untersuchung
Sekundärkonstruktion
Dach
Schwimmhalle
hatte
Angeklagte
schon
Jahre
Kurzgutachten
Bereich
starke
Beschädigungen
fehlende
Standfestigkeit
Teils
festgestellt
besonderen
klimatischen
Verhältnisse
Schwimmhalle
zurückführte
.
Tragwerk
Daches
Schwimmhalle
attestierte
weiteren
Kurzgutachten
Mai
zwar
uneingeschränkte
Tragfähigkeit
.
wies
aber
Rohrleitungssysteme
Bereich
äußerst
bedenklichem
Zustand
seien
.
Folge
drohender
Undichtigkeiten
eintretenden
Durchnässungen
hätten
dann
negativen
gesamte
Holzkonstruktion
möglichen
Schäden
erkannt
werden
könnten
.
weise
so
Angeklagte
schon
Jahre
frei
tragende
Vordachkonstruktion
Eingangsbereich
Hallen
erhebliche
Schäden
.
Tragfähigkeit
Holzleimbinder
scheint
mehr
gegeben
einzelnen
Leimverbindungen
bereits
lösen
.
Sanierung
kann
nur
Ersatz
gesamten
Vordachs
erfolgen
.
Angeklagte
wiederholte
Hinweise
Mängel
Schwimmhalle
Vordach
hier
maßgeblichen
Studie
Sanierung
Gesamtkomplexes
März
.
Stadt
sah
zunächst
veranlasst
bezüglich
Jahr
festgestellten
Mängel
Maßnahmen
ergreifen
.
Erst
Jahr
Bauteil
Vordachs
heruntergefallen
war
wurde
Stadt
tätig
Vordach
abstützte
später
abriss
.
Strafkammer
ist
Überzeugung
Stadt
möglichst
wenig
Geld
Hallenkomplex
investieren
wollte
.
Insbesondere
Jahr
wurde
Stadt
nur
mehr
unbedingt
Nötigste
veranlasst
finanzieller
Probleme
Unschlüssigkeit
Halle
geschehen
sollte
.
Jahr
stellte
Stadt
allgemeine
Überlegungen
Gebäudekomplex
Schwimmhalle
Zukunft
geschehen
solle
Technik
insbesondere
Schwimmhalle
veraltet
Betrieb
unwirtschaftlich
war
.
war
Stadt
auch
Option
Gebäudekomplex
vollständig
abzureißen
.
Zusammenhang
sollte
vorab
Falle
Sanierung
erforderliche
Aufwand
ermittelt
werden
.
trat
Stadt
zunächst
Architekten
.
sollte
Eissporthalle
begutachten
erforderliche
Sanierungskosten
ermitteln
Frage
klären
Sanierung
vorhandenen
Bausubstanz
überhaupt
lohne
.
anberaumten
Ortstermin
fielen
Zeugen
Eishalle
Betonschäden
Nebenträgern
Dachtragewerks
Wasserspuren
.
augenfälligen
Zustands
gesamten
Gebäudekomplexes
teilte
Zeuge
mündlich
Schreiben
9
Juli
Verantwortlichen
Stadt
Sanierungsplan
Kostenschätzung
gemacht
werden
könne
Spezialfachleute
Gebäude
genauer
ausreichender
Tiefe
untersuchen
müssten
.
Zeuge
dann
wochenlang
mehr
Stadt
gehört
hatte
rief
dort
.
bekam
Auskunft
anders
überlegt
habe
.
Darlegungen
Strafkammer
gehörten
Sachverständigen
hätte
umfassende
tiefgehende
Untersuchung
insbesondere
ordnungsgemäße
fachgerechte
Standsicherheitsprüfung
mindestens
gekostet
.
3
.
strafrechtlichen
Vorwurf
zugrunde
liegende
Vorgang
.
Architekten
wurde
nunmehr
Angeklagte
27
.
Januar
Abgabe
hier
maßgeblichen
später
auch
Studie
genannt
Pauschalvergütung
Höhe
3.000,--
Mehrwertsteuer
beauftragt
.
Gefordert
waren
Gesamtgutachten
so
Strafkammer
technischen
Erläuterungen
Kostenschätzungen
notwendig
erkannten
Sanierungsmaßnahmen
folgende
Bauteile
:
Dachhaut
Dachkonstruktion
Dachentwässerung
Abdichtungen
Stahlbetonkonstruktion
Fassadenkonstruktion
Eislaufhalle
Sekundärdachkonstruktion
Wärmedämmung
Schwimmhalle
Abdichtungen
Stahlbetonkonstruktion
Tiefgarage
Bodenaufbau
Dämmung
Estrich
Eislaufhalle
.
Erstellung
Standsicherheitsgutachtens
war
Stadt
Auftrag
gegeben
worden
auch
gewollt
.
Angeklagte
war
auch
verpflichtet
statischen
Unterlagen
anzusehen
überprüfen
.
war
handnahe
Untersuchung
so
Feststellung
sachverständig
beratenen
Strafkammer
also
Betrachtung
gesamten
Dachkonstruktion
nächster
Nähe
Auftrag
umfasst
.
Angeklagte
überprüfte
Gebäudekomplex
Ortsterminen
verschiedene
Unterlagen
übergeben
worden
waren
.
geprüfte
Statik
Dachkonstruktion
befand
.
gebotene
handnahe
Untersuchung
Dachkonstruktion
insbesondere
Leimbinder
nahm
Angeklagte
.
Vielmehr
untersuchte
lediglich
ersten
Leimbinder
genauer
deutlich
sichtbaren
Wasserfleck
aufwies
hier
jedoch
Schäden
festzustellen
.
übrigen
Leimbinder
begutachtete
nur
Teleobjektiv
Bereich
Auflager
Träger
Betonpfeilern
.
handnahen
Überprüfung
hätte
Angeklagte
offene
Fugen
Verleimung
Untergurte
seitlichen
Stegplatten
Verfärbungen
Kleinfugen
Holzkonstruktion
vorgefunden
.
Fugen
hätte
feststellen
können
hier
brüchige
Leimverbindungen
vorliegen
.
Verfärbungen
wären
Hinweise
Eindringen
Feuchtigkeit
Holzkonstruktion
gewesen
.
Datum
13
.
Februar
erstellte
Angeklagte
Grobgliederung
Maßnahmenkatalog
Bauamt
Stadt
übergab
.
führte
Dachkonstruktion
Eishalle
sei
Ordnung
.
Anschließend
fand
weiterer
Ortstermin
.
Ergebnis
Untersuchungen
fasste
Angeklagte
dann
Studie
Sanierung
Bauvorhabens
Schwimmhalle
Münchner
Allee
21
.
März
.
führte
:
baulicher
Zustand
Eislaufhalle
:
Tragkonstruktionen
auch
Stahlbetonkonstruktion
gesamten
Eissporthalle
befinden
allgemein
gut
bezeichnenden
Zustand
.
Holzkonstruktion
sind
lediglich
Wasserflecken
Dachentwässerung
festzustellen
.
haben
jedoch
Qualität
noch
Tragfähigkeit
Tragwerks
.
Schäden
sind
aufgetretenen
Durchfeuchtung
erkennbar
.
Fazit
:
Abschließend
ist
festzustellen
Gesamtanlage
tragwerkplanerischer
Sicht
guten
Eindruck
macht
.
Angeklagte
schrieb
ergänzend
Lebensdauer
Anlage
verschiedene
Bauteile
nunmehr
erneuerungsbedürftig
seien
.
Insbesondere
gelte
Dachkonstruktion
Schwimmhalle
untergeordneten
Bauteilen
umlaufende
Attikaverkleidung
Eislaufhalle
Betonsanierungsarbeiten
Eislaufhalle
Kompletterneuerung
Eingangsbereichs
.
Sanierungsoder
Erneuerungsbedarf
Dachkonstruktion
Eissporthalle
erwähnte
Angeklagte
.
4
.
Weiteres
Betriebszeit
.
März
erstellte
Architekt
Referent
Bayerischen
Schwimmverbands
Auftrag
Stadt
Ortsbesichtigung
Stellungnahme
betonte
jedenfalls
bezüglich
Dachkonstruktion
Schwimmhalle
genauere
Untersuchungen
nötig
seien
.
Reaktion
Stadt
erfolgte
.
gesamten
Dauer
Betriebszeit
Eislaufhalle
erfolgte
Behandlung
Dachträger
Aufbringen
strichs
.
Genauso
sah
Stadt
veranlasst
irgend
Zeitpunkt
Überprüfung
Leimhölzer
Sachverständigen
Tragfähigkeit
vorzunehmen
häufigen
Wassereinbrüche
sichtbaren
Wasserablaufbahnen
Trägern
bestanden
hätte
.
Zeitpunkt
Einsturzes
2
.
Januar
hatte
Stadt
auch
konkreten
Maßnahmen
Sanierung
Erneuerung
Gebäudekomplexes
Wege
geleitet
.
städtischen
Bauamt
bestanden
Verantwortlichen
Bedenken
Standsicherheit
Dachkonstruktion
.
Tatsächlich
bestand
Mängel
akute
Gefahr
Einsturzes
Eissporthalle
zusätzliche
Belastungen
etwa
Schnee
hinzukamen
.
5
.
Einsturz
Halle
.
Bedingt
Schneefälle
2
.
Januar
befand
Dach
Eissporthalle
hohe
Schneedecke
.
Vormittag
2
.
Januar
ermittelte
Betriebsleiter
Uhr
Schneelast
kg/m²
.
empfand
Hinblick
vorliegenden
oben
genannten
Zettel
Statik
vermerkten
Belastungsgrenzwert
kg/m²
unproblematisch
.
Möglicherweise
betrug
Schneelast
genannten
Zeitpunkt
sogar
nur
kg/m²
lag
Bauzeit
statisch
richtig
angesehenen
Höchstwert
kg/m²
.
Betriebspersonal
erst
Deutschen
Wetterdienst
Warnung
weiteren
starken
Schneefällen
Uhr
herausgegeben
worden
war
Eissporthalle
Uhr
Beendigung
Publikumslaufs
sperren
Dach
nächsten
Tag
Schnee
räumen
lassen
früheren
Jahren
schon
geschehen
war
.
berücksichtigt
waren
Werten
Betriebspersonal
Maßstab
nahm
konstruktiven
baulichen
Mängel
alterungsbedingte
Schwächung
Dachkonstruktion
tatsächlich
mehr
Lage
war
Lasten
tragen
.
Uhr
stürzte
Dach
Eissporthalle
.
Menschen
wurden
herabfallende
Teile
getötet
weitere
wurden
schwer
verletzt
.
.
1
.
Landgericht
hat
Pflichtverletzung
Angeklagten
Unterlassung
handnahen
Untersuchung
Dachkonstruktion
gesehen
also
fehlenden
Begutachtung
Dachträger
nächster
Nähe
.
hätte
Bestandsstudie
21
.
März
guten
Zustand
Dachkonstruktion
bescheinigen
dürfen
.
handnahen
Untersuchung
hätte
Angeklagte
oben
genannten
Schäden
offene
Fugen
Verleimung
Untergurte
seitlichen
Stegplatten
Verfärbungen
Kleinfugen
Holzkonstruktion
brüchige
Leimverbindungen
Verfärbungen
Hinweise
Eindringen
Feuchtigkeit
Holzkonstruktion
feststellen
können
.
hätte
dann
veranlassen
müssen
Stadt
aufwändigere
tiefergehende
Untersuchung
vorzuschlagen
.
Betracht
gekommen
wäre
Erweiterung
Auftrags
Hinzuziehung
weiterer
Spezialsachverständiger
.
hätte
Angeklagte
nachdrücklich
empfehlen
statische
Standsicherheitsprüfung
anraten
müssen
.
Schwerpunkt
Pflichtverletzung
Angeklagten
hat
Strafkammer
Unterlassen
handnahen
Untersuchung
gesehen
Bescheinigung
guten
Zustandes
Tragekonstruktion
Schriftform
übersandten
Studie
.
2
.
Strafkammer
hat
allerdings
erforderlichen
Maß
Sicherheit
festzustellen
vermocht
Fehlverhalten
Angeklagten
Einsturz
Halle
2
.
Januar
ursächlich
war
.
Kammer
hat
überzeugen
können
tatsächlich
eingetretene
Erfolg
pflichtgemäßem
Handeln
Angeklagten
Sicherheit
grenzender
Wahrscheinlichkeit
vermieden
worden
wäre
.
pflichtgemäßen
Untersuchungen
wäre
Zustand
festgestellt
worden
sofortiges
Handeln
unbedingt
erfordert
hätte
etwa
akute
Einsturzgefahr
bestanden
hätte
.
oben
geschilderten
Vorgänge
schon
tiefergehenden
Untersuchungen
hätten
geben
müssen
fruchteten
hat
Strafkammer
sogar
hoher
Wahrscheinlichkeit
ausgeschlossen
entsprechende
Vorschläge
Angeklagten
weitergehenden
Untersuchungen
Verantwortlichen
Stadt
gefunden
hätten
.
weise
insbesondere
entsprechenden
Forderungen
Architekten
Juli
genaueren
Untersuchungen
unbeachtet
blieben
.
März
IV
.
Freispruch
Angeklagten
hält
revisionsrechtlicher
Überprüfung
stand
Beweiswürdigung
frei
Rechtsfehlern
ist
.
1
.
Strafkammer
ist
zutreffenden
rechtlichen
Überlegungen
ausgegangen
.
Angeklagte
hatte
Rahmen
Stadt
erteilten
Prüfungsauftrags
Feststellung
Sanierungsbedarfs
Eishalle
Stadt
übernommene
abgeleitete
Garantenstellung
Allgemeinheit
.
Rahmen
Umfangs
Prüfungsauftrags
hatte
tun
mögliche
Gefahren
Leib
Leben
Besucher
Eissporthalle
vermeiden
.
Begehen
Unterlassen
ist
§
Abs.
StGB
nur
dann
strafbar
Täter
rechtlich
einzustehen
hat
Erfolg
eintritt
Unterlassen
Verwirklichung
gesetzlichen
Tatbestandes
Tun
entspricht
.
unechten
Unterlassungsdelikten
muss
besonderer
Rechtsgrund
nachgewiesen
werden
ausnahmsweise
verantwortlich
gemacht
werden
soll
unterlassen
hat
Schutz
fremder
Rechtsgüter
positiv
tätig
werden
.
Gleichstellung
Unterlassens
aktiven
Tun
setzt
Täter
Garant
Abwendung
Erfolgs
einzustehen
hat
.
25
Juli
StGB
Abs.
Täuschung
m.w
.
.
Garantenstellung
besteht
rechtfertigt
Unterlassen
Schadensabwendung
Herbeiführen
Schadens
gleichzustellen
ist
abstrakten
Maßstäben
bestimmen
.
Vielmehr
hängt
Entscheidung
letztlich
Umständen
konkreten
Einzelfalles
;
bedarf
Abwägung
Interessenlage
Verantwortungsbereichs
Beteiligten
.
Vertragliche
Pflichten
gegenseitigen
Rechtsgeschäften
reichen
demgemäß
weiteres
Begründung
strafbewehrten
Garantenpflicht
.
strafrechtlich
relevante
Aufklärungspflicht
Rahmen
vertraglicher
Beziehungen
setzt
besondere
Umstände
etwa
besonderes
Vertrauensverhältnis
ständige
Geschäftsverbindung
überlegenes
Fachwissen
generell
Situationen
angewiesen
ist
Entschließung
maßgebenden
Umstände
offenbart
vorliegen
vgl.
.
25
Juli
StGB
Abs.
Täuschung
]
;
.
22
.
März
;
Urt
.
15
.
Juni
BGHSt
]
;
StGB
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
Maßstäben
oblag
Angeklagten
auch
bereits
zuvor
Stadt
Begutachtungen
Bezug
etwaige
Bauwerksmängel
Schwimmhalle
vorgenommen
hatte
Bauingenieur
entsprechendes
Fachwissen
verfügte
Rahmen
erteilten
Auftrags
erforderlichen
Untersuchungen
Eishalle
bauliche
Mängel
ordnungsgemäß
vorzunehmen
.
gehörte
auch
Stadt
Schätzung
Sanierungsbedarfs
Rahmen
Prüfungsauftrags
erkennbaren
Hinweise
gravierende
Mängel
unterrichten
.
Nur
so
konnte
Stadt
gegebenenfalls
Maßnahmen
Abwendung
ausgehenden
Gefahren
Leib
Leben
Besucher
halle
veranlassen
.
Verantwortlichkeit
Stadt
Betreiberin
Eissporthalle
tretende
Garantenstellung
Angeklagten
erwuchs
Übernahme
Feststellung
Bauwerksmängeln
Rahmen
Gutachtensauftrags
.
bezog
auch
Beseitigung
Mängeln
Allgemeinheit
ausgehenden
Gefahren
.
vertragliche
Übernahme
Feststellung
sanierungsbedürftiger
Bauwerksmängel
begründete
zugleich
Schutzfunktion
Allgemeinheit
unzureichende
Mängelfeststellung
-beseitigung
geschaffenen
Gefahrenbereich
geraten
würde
.
sachkundige
Angeklagte
Bauingenieur
musste
auch
wissen
selbst
nur
pauschale
Aussagen
Sanierungsbedarf
Dachkonstruktion
verlässlich
gemacht
werden
können
Leimbinder
nächster
Nähe
Risse
Fugen
hin
überprüfen
.
möglichen
Konsequenzen
unzureichender
Prüfung
weiterhin
verborgen
gebliebener
Mängel
Dachkonstruktion
Jahre
gekommenen
Hallenkomplexes
großer
Spannweite
selbst
schon
gerade
Leimverbindungen
erhebliche
Schäden
festgestellt
hatte
waren
vorhersehbar
.
Fahrlässige
Tötung
fahrlässige
Körperverletzung
sind
likte
.
Strafbarkeit
liegt
nur
dann
tatbestandsrelevante
Verhalten
Erfolg
verursacht
Erfolg
Fahrlässigkeit
beruht
.
Folgenlose
Fahrlässigkeit
ist
nur
fahrlässigen
Tätigkeitsdelikten
§
Abs.
StGB
strafbar
kann
gegebenenfalls
Gefährdungsdelikt
erfasst
werden
.
Fahrlässiger
Versuch
ist
straflos
vgl.
Vogel
12
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
Beurteilung
Kausalität
unechten
Unterlassungsdelikten
ist
hypothetische
Kausalität
so
genannte
Quasi-Kausalität
abzustellen
.
ist
Unterlassen
dann
tatbestandsmäßigen
Erfolg
quasi-ursächlich
Zurechnungsverbindung
setzen
Hinzudenken
gebotenen
Handlung
entfiele
also
gebotene
Handlung
Erfolg
verhindert
hätte
.
.
vgl.
nur
.
4
.
März
StR
BGHSt
1
]
;
Urt
.
19
.
Dezember
StR
[
BGHSt
]
;
Urt
.
26
.
Juni
[
BGHSt
]
;
Urt
.
6
November
BGHSt
;
12
.
Aufl
.
§
Rdn
.
;
StGB
.
Aufl
.
Rdn
.
;
Kudlich
StGB
Rdn
.
10
;
StGB
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
.
.
ursächlich
schädlichen
Erfolg
darf
verkehrswidriges
Verhalten
also
nur
dann
angenommen
werden
auszugehen
ist
verkehrsgerechtem
Verhalten
gekommen
wäre
Erfolg
unabhängig
eingetreten
wäre
.
streitet
Angeklagten
Grundsatz
dubio
.
Allerdings
steht
Bejahung
Ursächlichkeit
bloße
gedankliche
Möglichkeit
gleichen
Erfolgs
auch
Vornahme
gebotenen
Handlung
.
Vielmehr
muss
bestimmter
Tatsachen
so
verdichten
Überzeugung
Gegenteil
Sicherheit
grenzender
Wahrscheinlichkeit
vernünftigerweise
ausgeschlossen
ist
.
25
.
September
BGHSt
;
.
29
November
;
.
26
.
Juni
[
BGHSt
f.
;
Urt
.
19
.
April
StGB
Abs.
Ursächlichkeit
]
;
.
6
.
März
BGHSt
.
genügt
Unterlassen
gebotenen
Handlung
Risiko
erhöht
Risikoerhöhungstheorie
vgl.
12
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
kann
hier
dahinstehen
Ursächlichkeit
angenommen
werden
kann
Vornahme
Handlung
Erfolg
zwar
vermieden
Sicherheit
Erfolg
zugrunde
liegende
Gefahrensituation
Beeinflussung
Kausalverlaufs
verändert
worden
wäre
so
Kausalität
Garantenstellung
unechten
Unterlassungen
.
bisherigen
Feststellungen
vorliegende
Situation
nacheinander
erfolgter
Unterlassungen
ist
gleicher
Ebene
angesiedelten
Entscheidung
Kollektivorganen
vergleichbar
veranlassen
vgl.
.
26
.
Juni
[
BGHSt
Lederspray-Fall
kollektivem
Untätigbleiben
Mitglieder
entsprechender
Gremien
vgl.
.
6
November
BGHSt
Politbüro-Fall
.
Beschließen
etwa
Geschäftsführer
GmbH
einstimmig
gebotene
Handlung
unterlassen
so
liegt
nur
Entscheidung
selbst
mittäterschaftliches
Handeln
.
Beteiligten
kann
dann
Beitrag
Pflichtverletzung
Frage
stellen
beruft
Falle
Widerspruchs
wäre
überstimmt
worden
BGHSt
.
Entsprechendes
gilt
stillschweigenden
Konsens
Angehörigen
Gremiums
Schadensabwendungspflicht
Ganzes
obliegt
tun
.
Auch
dann
kann
parallel
schweigenden
Mitglieder
berufen
Widerspruch
hätte
ohnehin
Gehör
gefunden
.
Frage
so
getroffene
Kollegialentscheidung
kollektive
Unterlassen
kollektive
Pflichtwidrigkeit
Erfolg
kausal
war
beantwortet
auch
dann
Regeln
hypothetischen
Kausalität
vgl.
BGHSt
.
2
.
Allerdings
ist
Beweiswürdigung
Strafkammer
Ergebnis
fehlender
Ursächlichkeit
Pflichtenverstoßes
Tod
Verletzung
Besucher
Eishalle
2
.
Januar
kommt
frei
Rechtsfehlern
.
Formulierung
Sicherheit
grenzender
Wahrscheinlichkeit
müsse
Ursächlichkeit
Pflichtverletzung
Taterfolg
feststehen
besagt
höhere
Anforderungen
erforderliche
Maß
Gewissheit
Kausalität
sonst
gestellt
werden
müssen
.
Sicherheit
grenzender
Wahrscheinlichkeit
ist
überkommene
Beschreibung
richterliche
Überzeugung
erforderlichen
Beweismaßes
vgl.
.
26
.
Juni
[
BGHSt
.
Feststellung
realer
Kausalzusammenhänge
handelt
muss
Gericht
hypothetische
Erwägung
anstellen
Grundlage
Überzeugung
bilden
.
höherer
geringerer
Wahrscheinlichkeit
abzustufen
trifft
Art
Weise
Überzeugungsbildung
Weigend
12
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
Strafkammer
hat
Bewertung
Verantwortlichen
Stadt
wären
entsprechend
bisherigen
Handhabung
Fall
untätig
geblieben
insbesondere
abgestellt
auch
Architekt
Jahre
später
auch
noch
Architekt
Jahre
vertiefte
Untersuchungen
anregten
.
hat
Strafkammer
auseinandergesetzt
Entscheidungsgrundlage
Verantwortlichen
Stadt
pflichtgemäßer
handnaher
Untersuchung
Deckenkonstruktion
Eissporthallendecke
Angeklagten
vergleichbar
dargestellt
hätte
.
Architekt
hatte
zwar
cher
Betrachtung
Abklärung
Frage
Prüfungsauftrag
haupt
übernimmt
Mängel
erkannt
Betonschäden
Wasserspuren
gemeint
ist
wohl
:
schlechten
Allgemeinzustand
.
führte
dann
Jahre
Architekten
nur
Einsicht
tiefte
Untersuchungen
sei
Sanierungsbedarf
ermitteln
.
konkrete
Schäden
erhöhte
Risiken
unmittelbar
hätten
signalisieren
können
haben
hingewiesen
.
konnten
mussten
auch
.
hätte
Angeklagte
handnaher
Untersuchung
Februar/März
signifikante
konkret
Gefahr
hindeutende
Erscheinungen
Trägerelementen
Dachkonstruktion
Eissporthalle
entdeckt
Information
Stadt
weitergegeben
.
Insbesondere
Hinweise
brüchigen
Leimverbindungen
wären
Alarmsignale
gewesen
selbst
Stadt
geherrscht
haben
sollte
weitgehend
wasserlöslicher
Klebstoff
verwendet
worden
war
.
Ausmaß
Schäden
Umfang
tatsächlichen
Gefahr
wären
zwar
erst
weitergehenden
Untersuchungen
zutage
getreten
.
Aufdecken
konkreter
mögliche
Gefahrenlage
hindeutender
Schäden
Tragkonstruktion
Verantwortlichen
Stadt
überhaupt
Reaktion
ausgelöst
hätte
hätte
jedenfalls
Erörterung
bedurft
.
durchgreifender
Darstellungsmangel
Lücke
erweist
Zusammenhang
insbesondere
Strafkammer
auseinandergesetzt
hat
Stadt
Mitteilung
oben
genannten
konkreten
potentielle
Gefahrenlage
hinweisenden
Mängel
Tragwerk
Daches
Eissporthalle
wenigstens
Fall
höherer
Schneelasten
vorsorglich
Begrenzung
Betriebs
Veranlassung
früherer
Räumung
Daches
reagiert
hätte
.
Hinblick
Alter
Kenntnis
früheren
Warnhinweise
Mängel
Dachkonstruktion
Schwimmhalle
Auflösung
Leimverbindungen
Vordach
zende
Teile
hätte
zuständigen
Mitarbeitern
Bauamt
Stadt
dann
aufdrängen
können
mehr
Zeitpunkt
Erbauung
Hallenkomplexes
statisch
maximal
zulässigen
Schneelast
ausgegangen
werden
darf
.
Stadt
bisherigen
Feststellungen
Kostenaufwand
vertiefte
Untersuchung
scheute
hätte
möglicherweise
nahe
gelegen
dann
zunächst
kostengünstigere
Variante
gewählt
hätte
Betriebspersonal
neue
Anweisungen
Betriebs
Halle
maximal
zulässige
Belastung
Daches
Schnee
gegeben
hätte
.
Auch
hätte
jedenfalls
Erörterung
bedurft
.
aber
hätte
Strafkammer
folgender
Frage
auseinandersetzen
müssen
bisherigen
Feststellungen
hätte
aufdrängen
müssen
:
liegt
Angeklagte
positiven
Äußerung
Studie
21
.
März
Tragkonstruktion
auch
Daches
Eissporthalle
Erwartungshaltung
Verantwortlichen
Stadt
entsprechen
wollte
.
waren
möglicherweise
erkennbar
kostengünstigen
scheinbar
zweifelsfreien
sachverständigen
Äußerung
interessiert
.
Denkbar
ist
dann
Information
willkommen
war
teure
tiefergehende
Untersuchungen
vermeiden
Entscheidung
weitere
Vorgehen
vordergründig
risikolos
hinausschieben
können
.
Folgende
Punkte
könnten
hindeuten
:
bisherigen
Feststellungen
bestand
Pflicht
Angeklagten
Überprüfung
Standsicherheit
Hallen
.
ermittelte
festigkeit
Tragkraft
Dachkonstruktion
auch
.
äußerte
Studie
21
.
März
gleichwohl
zwar
vorsichtig
guter
Eindruck
allgemein
gut
bezeichnender
Zustand
letztlich
ausdrücklich
positiv
Tragfähigkeit
auch
Holzkonstruktion
.
lag
Auftrags
.
äußerte
Tragkonstruktion
Eissporthalle
ausreichende
Erkenntnisgrundlage
verschafft
haben
.
dürfte
Fachmann
auch
bewusst
gewesen
sein
.
wäre
auch
berücksichtigen
gewesen
selbst
bereits
Jahre
Vordach
Eingangsbereichs
beschädigte
Leimverbindungen
festgestellt
hatte
.
wies
Angeklagte
Zusammenhang
Äußerung
Sekundärkonstruktion
Daches
Schwimmhalle
dortigen
Rohrsystem
selbst
eindringendes
Wasser
Schäden
führt
leicht
außen
erkennbar
sind
.
stellte
positiven
Äußerungen
Vorbehalt
vertiefter
Überprüfungen
.
allgemeine
Hinweis
Teile
Jahre
gekommenen
Hallenkomplexe
Sanierung
bedürften
beinhaltet
jedenfalls
Dach
Eissporthalle
gerade
genannt
wird
.
Auch
Verantwortlichen
Stadt
waren
bisherigen
Feststellungen
genannten
früheren
Warnhinweise
Schwimmhalle
Alter
Halle
.
hätten
wohl
auch
erkannt
haben
können
Auftragsumfang
Gutachten
Standfestigkeit
Auftragsvolumen
3.000,--
Widerspruch
standen
uneingeschränkt
positiven
Aussage
Angeklagten
Tragwerk
auch
Daches
Eissporthalle
Vorbehalt
vertiefter
Prüfungen
.
auch
zuständigen
Amt
Stadt
dürften
Fachleute
mitgewirkt
haben
.
Verantwortlichen
Stadt
könnten
positive
Aussage
Tragwerk
Halle
Studie
Angeklagten
willkommenen
nur
scheinbar
tragfähigen
bewusst
hinterfragten
Freibrief
genommen
haben
weiterhin
ernsthaften
Aktivitäten
Abwehr
Gefahren
entfalten
Jahre
alten
möglicherweise
ersichtlich
schlechten
Zustand
befindlichen
nie
Standfestigkeit
überprüften
Halle
Bauweise
völlig
auszuschließen
waren
.
hätte
jedenfalls
Erörterung
bedurft
.
könnte
Auswirkung
bisherigen
Feststellungen
vorwerfbar
unzureichender
Grundlage
erstellten
Studie
Angeklagten
Verhalten
Verantwortlichen
Stadt
anders
bisher
festgestellt
darstellen
.
Schwerpunkt
könnte
dann
positiven
Tun
Abgabe
Erklärung
liegen
.
Ursächlichkeit
Untätigkeit
Stadt
Folge
Einsturz
Tod
Verletzungen
Besucher
2
.
Januar
könnte
entsprechenden
Feststellungen
dann
geradezu
aufdrängen
.
Sollte
Verhalten
Verantwortlichen
Stadt
Zusammenhang
ebenfalls
pflichtwidrig
herausstellen
könnte
Nebentäterschaft
Fahrlässigkeitstat
Angeklagten
vorliegen
.
Zwar
kann
Zurechnung
Erfolgs
allein
bloßes
objektives
Ineinandergreifen
jeweils
individuell
fahrlässigen
Verhaltens
gestützt
werden
.
fahrlässigen
Delikten
entfällt
Vorsatztaten
begrenzende
Funktion
Zurechnung
vgl.
Fischer
StGB
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
jedoch
Pflichtwidrigkeit
auch
Pflichtwidrigkeit
verwirklicht
kann
Nebentäterschaft
gegeben
sein
vgl.
Fischer
aaO
Rdn
.
vgl.
auch
.
22
.
Januar
BGHSt
20
.
Mitursächlichkeit
Tatbeitrags
auch
Fällen
erwiesen
muss
wird
Begriff
Nebentäterschaft
zwar
heute
vielfach
überflüssig
angesehen
vgl.
etwa
Schünemann
12
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
Fällen
vorliegenden
Art
könnte
gemeinsame
Verursachung
Mittäterschaft
vorliegt
jedoch
treffend
kennzeichnen
derartigen
Fällen
Zurechnung
Erfolgs
auch
normative
Gesichtspunkte
Bedeutung
sein
könnten
vgl.
Murmann
StGB
Rdn
.
3
;
Kudlich
aaO
§
Rdn
.
.
.
Mittäterschaftliche
Verursachung
läge
klagten
Verantwortlichen
Stadt
gar
ausdrücklich
stillschweigend
bewusstes
Zusammenwirken
festzustellen
wäre
.
3
.
bedarf
Sache
Angeklagten
betreffend
erneuten
Verhandlung
Entscheidung
.
Rothfuß
Hebenstreit
Jäger