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61 lines
527 B

BESCHLUSS
25
.
September
Strafsache
gefährlicher
Körperverletzung
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
25
.
September
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
2
.
Februar
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
Abs.
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenkläger
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Senat
hat
Revision
Angeklagten
Urteil
vollem
Umfang
überprüft
.
Schluckebier
Wahl