BESCHLUSS 25 . September Strafsache gefährlicher Körperverletzung u.a. 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 25 . September beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 2 . Februar wird unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigung Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat Abs. . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels Nebenkläger Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen tragen . Senat hat Revision Angeklagten Urteil vollem Umfang überprüft . Schluckebier Wahl