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80 lines
630 B

BESCHLUSS
27
.
August
Strafsache
versuchten
Mordes
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
27
.
August
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
15
.
März
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
§
Abs.
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenkläger
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Ergänzend
bemerkt
Senat
:
Urteil
ist
Verwertung
Aussagen
Angeklagten
Polizei
geht
rechtsfehlerfrei
.
Fall
Teilschweigens
Sinne
Urteils
3
.
Strafsenats
18
.
April
liegt
hier
.
Wahl
Schluckebier
Boetticher