BESCHLUSS 27 . August Strafsache versuchten Mordes u.a. 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 27 . August beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 15 . März wird unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigung Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat § Abs. . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels Nebenkläger Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen tragen . Ergänzend bemerkt Senat : Urteil ist Verwertung Aussagen Angeklagten Polizei geht rechtsfehlerfrei . Fall Teilschweigens Sinne Urteils 3 . Strafsenats 18 . April liegt hier . Wahl Schluckebier Boetticher