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79 lines
672 B

BESCHLUSS
5
Juli
Strafsache
Steuerhinterziehung
u.a.
ECLI
:
:
BGH:2018:050718B1STR210.18.0
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
5
Juli
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
14
.
Dezember
wird
unbegründet
verworfen
§
Abs.
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Ergänzend
bemerkt
Senat
:
Strafkammer
Regelbeispiel
§
Abs.
Nr.
StGB
Bezug
Betrug
Nachteil
Subunternehmer
angenommen
hat
kann
dahinstehen
Angeklagte
Nichtzahlung
Werkleistungen
fortlaufende
Einnahmequelle
Sinne
Gewerbsmäßigkeit
verschafft
hat
.
Senat
kann
jedenfalls
ausschließen
Strafausspruch
beruht
.
Raum
Jäger